Studentenwohnheim in Mosbach darf gebaut werden
Nach Ablehnung des Normenkontrollantrags soll das geplante Studentenwohnheim in Mosbach bis Herbst 2017 gebaut werden

Aus Parkplatz wird Wohnheim: "Genehmigungsfähig" ist das Vorhaben des Studierendenwerks Heidelberg, das für 5 Mio. Euro ein Wohnheim unweit der B27 bauen will. Foto: H. Schattauer
Von Heiko Schattauer
Mosbach. Auf "hohem Niveau stabilisiert" hat sich die Zahl der Studenten, die an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mosbach ihrer Ausbildung nachgehen. Gut 1300 Studienanfänger begrüßte man dieser Tage an der Bildungseinrichtung, die sich seit gut drei Jahrzehnten der Wissensvermittlung in theoretischer und praktischer Form verschrieben hat. Und stetig, mitunter gar explosiv gewachsen ist. Und auch wenn der forsche Vorstoß, Mosbach unübersehbar als "Hochschulstadt" zu kennzeichnen, seinerzeit zurückgepfiffen wurde - eine Studentenstadt ist Mosbach bei einem Anteil von knapp zehn Prozent Studierenden an der Gesamtbevölkerung längst.
Ein Studentenwohnheim gibt es noch nicht. Das soll sich aber alsbald ändern. Im März hatte der Gemeinderat Mosbach sich mehrheitlich für das Bauvorhaben des Studierendenwerks Heidelberg ausgesprochen, das zwischen Hauptstraße und B27 ein Wohnheim mit 83 Appartements errichten will. Dafür beschloss man auch eine Teiländerung des Bebauungsplans, gegen die sich ein Nachbar allerdings gerichtlich zu Wehr setzte. Der Normenkontrollantrag, den Otto Brian gegen die Gültigkeit des (neuen) Bebauungsplans gestellt hatte, ist inzwischen allerdings vom Verwaltungsgericht in Mannheim abgelehnt worden. Die Richter sahen "keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen" (auch hier berichtete die RNZ bereits).
Einwender Brian steht nun noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht offen, wo er eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde" gegen das Urteil aus Mannheim einbringen kann. Diesbezüglich habe er sich "noch nicht entschieden", lässt der Rechtsanwalt die RNZ auf Nachfrage wissen.
Mosbachs Oberbürgermeister Michael Jann glaubt nicht an weitere juristische Schritte. Nach Studium der ausführlichen Urteilsbegründung kommt er zu dem Schluss, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde kaum Chancen haben werde. Eine Einschätzung, die man im städtischen Bauordnungsamt teilt. Dort liegt aktuell der Bauantrag des Studierendenwerks zur Prüfung vor. Mit dem VGH-Urteil sei Planungsrecht erteilt, der Antrag zum Bau des Wohnheims sein also absolut "genehmigungsfähig". Die Erteilung der Baugenehmigung soll in den nächsten Tagen erfolgen. Zumal eine Nichtzulassungsbeschwerde (so diese selbst zugelassen wird) keine aufschiebende Wirkung habe, wie Jann ergänzt.
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Für den Oberbürgermeister ist ein Wohnheim "in fußläufiger Nähe zum Campus eine gute Sache". Nicht nur, weil damit das Thema Parken entschärft würde, sondern auch weil der Studienstandort Mosbach Stärkung erfahre. Jann hofft sogar, dass es nicht beim einem Wohnheim bleibt. Auf der Fläche der Johannes-Diakonie sieht das Stadtoberhaupt noch möglichen weiteren Wohnraum für Studenten.
"Wir freuen uns natürlich, dass dem Fortschritt des Bauprojektes nichts entgegensteht", kommentiert Karin Bansemer vom Studierendenwerk Heidelberg das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Nach Erteilung der Baugenehmigung soll eine entsprechende Ausschreibung erfolgen - mit der Zielsetzung der Fertigstellung des Wohnheims zum Wintersemester 2017/18. Rund fünf Millionen Euro investiert das Studierendenwerk in den Bau, mit dem man "zum einen Mosbach als noch attraktiveren Studienstandort positionieren und zugleich den Studierenden die Möglichkeit einer preiswerten Unterkunft in Campusnähe bieten" will. "Uns liegt das Wohl der Studenten am Herzen", bekräftigt Bansemer in Bezug auf die Einwendung aus der Nachbarschaft und auf Nachfrage der RNZ.
Der Standort - zwischen Hauptstraße und B 27 - sei "optimal geeignet", findet man beim Studierendenwerk. Diese Einschätzung teile auch die DHBW-Führung. Durch die im neuen Gebäude befindliche Tiefgarage würden die bislang bestehenden Parkplätze aufgefangen und entsprechend der Landesbauordnung ergänzt.
Jene Parkplätze hatte das Land indes erst Anfang 2013 anlegen lassen. Die von Nachbar Brian in diesem Zusammenhang beklagte "Verbrennung von Steuergeldern" muss man hier - auch ohne juristische Überprüfung - wohl zumindest zur Diskussion stellen.



