Ortsbrunnen werden abgestellt
Die Gemeinde schränkt den Wassergebrauchs bis zum 30. September weiter ein.
Hardheim. (pm) Das Landratsamt hat den Gemeingebrauch der oberirdischen Gewässer (Bachläufe, Seen) vom 15. August bis 30. September eingeschränkt. In diesem Zeitraum ist es der Land- und Forstwirtschaft sowie auch Privateigentümern für den Gartenbau nicht (mehr) gestattet, Wasser mit Hilfe technischer Geräte (Pumpen, Vakuumfässer oder Schläuchen) zu entnehmen.
Ebenfalls nicht erlaubt
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