Bringt die Berichterstattung Bewegung in die Causa Schmeißer-Stift?
Am Tag als der Artikel erschien, wurden beim Altersheim-Verein alte Protokolle versandt. Die Versammlung findet womöglich erst im September statt.

Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Einige Bewegung rund um den vierköpfigen Vorstand des Altersheim-Vereins hat unsere Berichterstattung vom Freitag ausgelöst ("Zweite Klage bei Gericht eingereicht"). Ein Wochen altes Protokoll wurde versandt. Eine beim stellvertretenden Vorsitzenden Heiko Stumpf eingehende Rechtsanwalts-Mail mit Terminvorschlägen für eine Mitgliederversammlung wurde postwendend weitergeleitet. Zuvor gab es derart flinke Aktivitäten nicht.
Auf zwei telefonische Anfragen vor dem Abfassen des Artikels wurde nicht reagiert. Er sei derzeit "anderweitig sehr eingespannt", war die Erklärung, als Stumpf am Tag der Veröffentlichung endlich erreicht werden konnte. Erneut bemängelte Stumpf dabei einen Zeitungsbericht pauschal als nicht zutreffend.
Berichtet wurde unter anderem, dass nach dem satzungsgemäßen Antrag von 61 der 265 Mitglieder noch immer keine Versammlung einberufen worden ist und deswegen eine zweite Klage beim zuständigen Vereinsgericht eingereicht wurde. Die Mitglieder wollen unter anderem den Vorstand abwählen. Ihre Eingabe lag dem amtierenden Vorsitzenden bereits seit Ende April vor. Im Mai blieb alles ruhig, im Juni bis zum Artikel ebenso.
Noch am Nachmittag der Veröffentlichung unseres Artikels wurde den vier Mitgliedern des Führungsgremiums des Vereins das Protokoll einer Zwei-Mann-Sitzung des Vorstandes vom 2. Juni übersandt. Prof. Gerhard Rohr und der zurückgetretene Vorsitzende Hans Wipfler waren nicht dabei gewesen und kannten das Ergebnis bis Freitag nicht.
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Im Protokoll wird davon ausgegangen, dass "nicht über eine außerordentliche Mitgliederversammlung gesprochen werden" müsse, weil "laut Satzung mindestens drei Vorstandsmitglieder" nötig seien, "um einen Beschluss zu fassen". Gleichwohl sprach man über einen möglichen Zeitpunkt "Anfang September". Aufgrund einer späteren Rückfrage bei der Stadtverwaltung wegen des Versammlungsortes Stadthalle wurde der 22. September draus.
Die bloße interne Festlegung eines Termins für die Versammlung genügt jedoch keinesfalls. Denn die Satzung verpflichtet den derzeitigen Vorsitzenden Heiko Stumpf, die Versammlung selbstständig, also ohne Entscheid des Gesamtvorstandes "einzuberufen". "Einberufen" heißt: eine Einladung mit Termin und Tagesordnung den Mitgliedern postalisch zuzustellen. Laut Protokoll hat der stellvertretende Vorsitzende offenbar eine vereinsinterne juristische Beratung durch einen in der Satzung eigentlich nicht vorgesehenen "Justitiar".
Gleichwohl bekam Stumpf noch am Tage unserer Veröffentlichung per Mail den Rat einer Heilbronner Rechtsanwaltskanzlei zur Frage der Einberufung der Mitgliederversammlung. Danach würde es allerdings auch im Juli keine Einladung zu einer Versammlung geben.
Eine Rechtsanwältin empfiehlt nämlich, erst einmal den Termin der Sitzung beim Landgericht Heidelberg am 10. August abzuwarten, in der es um die erste Klage wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Vereinssatzung geht. Hintergrund: Im September letzten Jahres wurde in einer Versammlung entschieden, dass das Dr.-Schmeißer-Stift anstelle Senioren Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden soll.
Laut Anwaltsschreiben sollte es vor dem 10. August noch keine weiteren Entscheidungen über den Antrag auf Einberufung der verlangten Mitgliederversammlung geben. Ein Termin könnte jedoch vom Registergericht aufgrund der jetzt eingereichten Klage früher festgesetzt werden.