Baugebiete in Schönbrunn und Eberbach sind betroffen
Bebauungspläne "Im Viertel III" und "Ringenacker": Das beschleunigte Verfahren ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

Schönbrunn/Eberbach. (MD) Wie ein Blitz schlug am Dienstag das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bei vielen Kommunen ein. Die Richter entschieden, dass der Paragraf 13b des Baugesetzbuches nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Geklagt hatte der BUND, als Mustergemeinde hat er sich dabei Gaiberg herausgesucht. Bislang konnten nach dieser Vorschrift Bebauungspläne für
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