Keine Ermittlungen gegen die Neckar-Odenwald-Kliniken
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Anzeige beinhalte nur allgemeine Behauptungen, aber nichts Konkretes

Die Neckar-Odenwald-Kliniken in Mosbach. Archiv-Foto: Alexander Rechner
Neckar-Odenwald-Kreis. (Wd) Es wird keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mosbach gegen die Verantwortlichen der Neckar-Odenwald-Kliniken geben, denen in einer anonymen Anzeige "besorgter und betroffener Mitarbeiter" vorgeworfen worden war, "an beiden Standorten der Kliniken" in Mosbach und Buchen "seit Monaten ohne Rücksicht massiv und planmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen zu haben. Wie Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering am Freitag auf Nachfrage mitteilte, werde der Anzeige keine Folge geleistet.
Zur Begründung führt die Staatsanwaltschaft an, dass die Anzeige nur allgemeine Behauptungen beinhalte, aber keine verwertbaren Tatsachen oder Beweise angeführt seien. Zwar sei der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ein Straftatbestand, aber um in Ermittlungen eintreten zu können, müssten auch Verstöße konkret nachgewiesen werden. Das sei hier eindeutig nicht der Fall, denn die vorgeworfenen Verfehlungen seien zu allgemein gehalten, weshalb die Staatsanwaltschaft Mosbach die Anzeige nicht weiter verfolgen werde. "Auf dieser Grundlage können wir nicht in die Ermittlungen eintreten", bekräftigte der Oberstaatsanwalt.
Ein Vorwurf im anonymen Schreiben lautete beispielsweise, Mitarbeiter seien "zu ungesetzlichen und teils unbezahlten Diensten gezwungen" worden, "auch im ärztlichen Bereich". Es sei "nur eine Frage der Zeit, bis durch diese Situation Patienten zu Schaden kommen".
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Kliniken-Geschäftsführer Norbert Mischer hatte schon zuvor gegenüber der RNZ in einer Stellungnahme vehement Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Abrede gestellt und betont, dass in allen Abteilungen neue Dienstmodelle eingeführt worden seien, so dass dort vollumfänglich die Arbeitszeitgesetzkonformität gegeben sei. Unbezahlte Dienste gebe es in den Kliniken nicht. Die Arbeitszeit- und Dienstplanmodelle in den Abteilungen seien konform mit dem Arbeitszeitgesetz.



