Kein Joint im Waldschwimmbad
Die Stadt Buchen hat die Haus- und Badeordnung für Hallenbad und Waldschwimmbad angepasst.
Buchen. (rüb) Die von der Ampel-Koalition beschlossene Cannabis-Freigabe zum 1. April wirft nicht nur bei Experten, sondern auch in den Kommunen viele Fragen auf. Deshalb sah sich die Stadt Buchen nun genötigt, die Haus- und Badeordnung für das Hallenbad und das Waldschwimmbad entsprechend anzupassen.
Der Ergänzungsvorschlag: "Das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) und Cannabis sowie die Einnahme sonstiger Drogen ist in beiden Bädern grundsätzlich verboten."
Darauf entspann sich eine kurze Diskussion zwischen den Stadträten Dr. Harald Genzwürker, Christian Philipp und Christian Schulze: Knackpunkt war die Frage, ob damit dann auch der Alkoholkonsum verboten sei.
Am Ende blieb es bei der vorgeschlagenen Formulierung.