Hardheim: Der Kampf gegen die "Windmühlen" geht weiter
Der Bürgerinitiative gegen den Windpark "Kornberg" wurde Akteneinsicht bei Behörden gewährt - Vor der Ablehnung des Bürgerbegehrens gab es eine anderslautende Empfehlung der Verwaltung

So wie in dieser Fotosimulation könnte der geplante Windpark "Kornberg" einmal aussehen. Doch die Bürgerinitiative "Windkraft mit Vernunft" wird ihren Kampf gegen die Windmühlen nicht aufgeben. Foto: Büro Beck/Darmstadt
Von Rüdiger Busch
Schweinberg/Hardheim. Auch wenn die zahlreichen Widersprüche gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens bislang nicht von Erfolg gekrönt waren, setzt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Windpark "Kornberg" ihren Kampf gegen die Windmühlen unbeirrt fort. Dies wurde in der Bürgerfrageviertelstunde der Ratssitzung deutlich, als Steffen Berberich aus Bretzingen einige kritische Fragen an den Bürgermeister richtete. Dabei drehte sich alles darum, inwieweit die Gemeinderäte vor seiner Entscheidung gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens über eine anderslautende Empfehlung der Verwaltung informiert waren.
Wie Steffen Berberich mitteilte wurde inzwischen der Verein "Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz" gegründet. Da der BI Akteneinsicht beim Regierungspräsidium, beim Landratsamt, beim Gemeindeverwaltungsverband und bei der Gemeinde gewährt wurde, liege ihr umfangreiches Material vor - darunter ein 18-seitiger Aktenvermerk von Hauptamtsleiter Lothar Beger, der von Bürgermeister Volker Rohm den Auftrag hatte, eine kommunalrechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens vorzunehmen.
In diesem Aktenvermerk vom 19. Januar werde als Beschlussempfehlung an den Gemeinderat festgehalten, dass "nach den Grundprinzipien der Demokratie das Bürgerbegehren eher als zulässig anerkannt werden sollte". Über die letztendliche Fragestellung über einen Bürgerentscheid sollten noch Abstimmungsgespräche mit den Vertrauensleuten der BI geführt werden. "Kennt der Gemeinderat diesen Aktenvermerk?", fragte Berberich.
Aus den Akten des Landratsamtes gehe auch hervor, dass in einer ersten Zusammenfassung von Rechtsanwältin Kaciuba darauf hingewiesen worden sei, dass eine Zulassung des Bürgerbegehrens rechtlich nicht angefochten werden könne. Auf interne Anweisung sei diese Passage dann gestrichen worden, so der Vorwurf Berberichs. "Weil politisch etwas anderes gewollt ist?"
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Bürgermeister Rohm wies diese Vorwürfe zurück: Bei dem Aktenvermerk handle es sich um ein internes Arbeitspapier, das von Hauptamtsleiter Beger ausgearbeitet worden sei. Gemeinsam mit dem Landratsamt habe man dann jedoch eine andere Vorgehensweise beschlossen, als in dem Arbeitspapier vorgeschlagen wurde. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes habe das Arbeitspapier nämlich als nicht relevant eingeschätzt. Es habe demnach keine Steuerung durch den Bürgermeister gegeben. Die Gemeinderäte hätten von dem Papier gewusst.



