Hardheim: BGN erneut Kritik am geplanten Genehmigungsweg für den Windpark "Kornberg"

Vorwurf die Gemeinden Hardheim und Höpfingen hätten sich für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für die Realisierung des Windparks entschieden stimmt so nicht

14.01.2016 UPDATE: 15.01.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden

Das Thema "Windkraft" polarisiert weiter. Foto: R. Busch

Hardheim/Höpfingen. (rüb) Für leichte Irritationen hat dieser Tage eine Presseerklärung der BGN (Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz) gesorgt, in der kritisiert wurde, dass die Gemeinden Hardheim und Höpfingen sich für die Realisierung des umstrittenen Windparks am "Kornberg" für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren entschieden hätten. Die RNZ hatte daraufhin nachgefragt und herausgefunden, dass dieser Vorwurf so nicht stimmt. Nun hat die BGN ihre Vorwürfe an die Gemeinden konkretisiert.

Zum Hintergrund: Ein förmliches Genehmigungsverfahren, wie es die Bürgerinitiative wünscht, wird nur angewandt, wenn es sich um einen Windpark mit 20 oder mehr Anlagen handelt, wenn die Vorprüfung ergibt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, oder wenn der Antragssteller selbst sie beantragt. Antragsteller sind in diesem Fall aber nicht die Kommunen, sondern die ZEAG-Energie (Heilbronn).

Im Gegensatz zum förmlichen Verfahren gibt es beim vereinfachten Genehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Offenlegung und Erörterung von Einwendungen. Die Bürger können jedoch auch bei dem vereinfachten Verfahren Einwendungen erheben, die dann von der Genehmigungsbehörde im Landratsamt behandelt werden. Naturgemäß ist das vereinfachte Verfahren kürzer, was für den Antragsteller natürlich wichtig ist: Schließlich ist der Stichtag 31. Dezember 2016 für die Betreiber von Windkraftanlagen ein wichtiges Datum, da sich dann die Einspeisevergütung ändern wird.

Dennoch sind die Gegner des Windparks der Ansicht, dass die beiden Kommunen den Antragsteller ZEAG davon hätten überzeugen sollen, sich für das förmliche Verfahren zu entscheiden. Schließlich sei das Projekt sehr umstritten.Nachfolgend eine entsprechende Stellungnahme, die Dieter Popp, Vorsitzender der BGN, gestern der RNZ zukommen ließ:

"Von übergeordneten Politikern (z. B. MdB Gerig) wurden die Gemeinden klar darauf hingewiesen, dass dort nicht gegen den Willen der Bürger gebaut werden darf. MdL Peter Hauk hat einem Mitglied der Bürgerinitiative mitgeteilt, dass er nicht versteht, weshalb die Bürger nicht befragt wurden. Demokratische Grundsätze wurden von den Gemeinden außer Acht gelassen, die rechtlich zulässige Bürgerbefragung nicht durchgeführt.

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Nachdem Bürgermeister Rohm in seiner Neujahrsansprache am Sonntag nochmals deutlich machte, dass er vom Bürger demokratische Einflussnahme auf legalem Weg erwarte, dann muss auch die Quintessenz daraus sein, dass er dem Bürger die Möglichkeit dieser erweiterten Einflussnahme auch gewährt. Diese erweiterte Einflussnahme durch den Bürger kann nur erfolgen, wenn die Gemeinden von ZEAG verlangen, das erweitere Verfahren zu beantragen. Nur dann ist nämlich gewährleistet, dass das Verfahren nicht nur länger dauert und akribischer durchgeführt wird, nein darüber hinaus gibt es auch in jedem Fall einen gemeinsamen Erörterungstermin zusammen mit dem Bürger. Dies ist beim normalen Verfahren nicht der Fall. In Hainstadt wird dies so praktiziert.

Wenn Rohm doch jetzt verstanden haben will, dass der Demokratie wieder genüge getan wird und dass die Demokratie nicht weiter mit Füßen getreten wird, dann muss er auch dafür sorgen, dass ZEAG dieses erweiterte Verfahren beantragt. Nur dann kann er die von Ihm viel zitierte Einflussnahme des Bürger gewährleisten. Wenn er dies nicht von ZEAG verlangt, hat er auch diese große Chance der Einflussnahme für den Bürger vertan. Ebenfalls hat er die Chance vertan, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen."

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