Bauschutt aus Kernkraftwerk Obrigheim kommt nach Buchen

Energieversorger EnBW erstellt derzeit Unterlagen für Anlieferung der Betonreste neu - Umweltministerium für Entsorgung in Buchen

14.08.2015 UPDATE: 15.08.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

Für die Entsorgung des freigemessenen Bauschutts aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) ist ein eigener Bereich auf dem Gelände der Mülldeponie Sansenhecken vorgesehen. Foto: AWN

Von Alexander Rechner

Buchen. Der Bauschutt aus dem im Rückbau befindlichen Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) kommt nach Buchen auf die Deponie Sansenhecken. An das einschlägige Recht erinnerte gestern Frank Lorho, der stellvertretende Pressesprecher des Umweltministeriums Baden-Württemberg, im Gespräch mit der RNZ. Demnach seien die Landkreise verpflichtet, auf ihren Deponien freigemessene Abfälle anzunehmen und zu lagern.

Damit erteilte Lorho auch eine Absage an alternative Entsorgungswege. Die Debatte über einen anderen Standort hatte jüngst mit dem Salzstollen Bad-Friedrichshall neue Nahrung erhalten. "Wir sehen keine Notwendigkeit, von dem Verfahren abzuweichen", sagte Lorho.

Damit steht nunmehr die Frage im Raum, wann wird der erste Laster mit freigemessenem Bauschutt aus Obrigheim vor der Buchener Deponietüre stehen? Freigemessen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um Bauschutt handelt, bei dem eine Prüfung ergeben hat, dass die Strahlung innerhalb der Grenzwerte liegt.

Die RNZ fragte gestern beim Energieversorger EnBW nach. "Ein Termin für eine Anlieferung steht noch nicht fest", sagte Friederike Eggstein, Konzernpressesprecherin der EnBW. Der Energiekonzern als Besitzer des vom Netz gegangenen Reaktors muss hierzu eine Anfrage bei der Buchener Mülldeponie stellen. Und die entsprechenden Unterlagen würden "für den Deponie-Betreiber unter Berücksichtigung der Handlungsanleitung des Landkreistages nun nochmals neu erstellt" werden, wie es aus dem Konzernsitz in Karlsruhe hieß.

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In der vergangenen Woche hatten sich der Landkreistag, das Umweltministerium und die EnBW auf eine Möglichkeit verständigt, wie die als unbedenklich eingestuften Abfälle auf herkömmlichen Hausmülldeponien gelagert werden können. Eine "Handlungsanleitung für den Umgang mit Abfällen aus dem Abriss von Atomanlagen" wurde erstellt. Das Konsenspapier sieht eine lückenlose Kontrolle der Freimessung der Betonreste durch die Betreiberin EnBW vor.

Die Atomaufsicht werde dem Energiekonzern bei den Messungen nicht nur stichprobenhaft, sondern durchgängig auf die Finger schauen. Das Umweltministerium in Stuttgart beauftragt einen Sachverständigen, der den Vorgang der Freimessung vollständig kontrolliert. Die Frage, ob das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der Handlungsanleitung achten wird, beantwortete der stellvertretende Pressesprecher eindeutig: "Ja, klar, wir werden darauf achtgeben, dass das Papier umgesetzt wird."

Zudem darf die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises (AWN) als der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unabhängige Gutachter bestellen und die Messungen kontrollieren. Die Handlungsanleitung bestimmt auch, wie die Abfälle angeliefert und in die Deponie eingebaut werden müssen.

Zu der Sorge, dass entsprechende Abfälle aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) oder Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) nach Buchen geliefert werden könnten, sagte EnBW-Konzernsprecherin Friederike Eggstein: "Es ist vom Gesetz her so vorgesehen, dass wir uns an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landkreises wenden, in dem das jeweilige Kernkraftwerk steht. Und die Kernkraftwerke in Philippsburg und Neckarwestheim befinden sich nicht im Landkreis Neckar-Odenwald."

Indes weiß der stellvertretende Pressesprecher des Umweltministeriums um die Sensibilität dieses Themas. "Mit der Handlungsanleitung haben wir Verbesserungen erreicht. Wir schufen mehr Transparenz und vor allem ein Mehr an Kontrolle", betonte Frank Lorho.

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