Plus Billigheim-Sulzbach

Bürgerbegehren zum Pflegeheim-Bau für unzulässig erklärt

Nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend überzeugt: Der Gemeinderat hält das Begehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig.

16.03.2023 UPDATE: 16.03.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 33 Sekunden
Bei der Vorbereitung zur Sitzung des Billigheimer Gemeinderats, der den Antrag auf einen Bürgerentscheid behandelte, hatte man offenbar mit mehr Ansturm gerechnet. Nur etwa ein Drittel der Zuhörerplätze war besetzt. Foto: Ursula Brinkmann

Von Ursula Brinkmann

Sulzbach. Nur rund 700 Meter Luftlinie vom Ort der Planungen entfernt fiel in der Sulzbacher Mehrzweckhalle am Dienstagabend eine Entscheidung, die sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gewiss anders gewünscht hätten.

In einer außerordentlichen Sitzung votierte der Gemeinderat einstimmig dafür, das am 16. Februar 2023 eingereichte

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