Bürgerbegehren zum Pflegeheim-Bau für unzulässig erklärt
Nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend überzeugt: Der Gemeinderat hält das Begehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig.
Von Ursula Brinkmann
Sulzbach. Nur rund 700 Meter Luftlinie vom Ort der Planungen entfernt fiel in der Sulzbacher Mehrzweckhalle am Dienstagabend eine Entscheidung, die sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gewiss anders gewünscht hätten.
In einer außerordentlichen Sitzung votierte der Gemeinderat einstimmig dafür, das am 16. Februar 2023 eingereichte
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