Hebert-Gutachten weitergeleitet
Verwaltung gibt Stellungnahme an Anwalt und Rechtsamt – Anwalt bewertet Bürgerbegehren als "unzulässig"

Eberbach. (rho/cum) Das von der gegen Windkraftanlagen ausgerichteten Initiative "Bürger für Bürger" privat in Auftrag gegebene Gutachten zur Rechtmäßigkeit des von der Initiative "Bürgerbegehren Hebert" in Gang gesetzten Bürgerbegehrens liegt nun auch bei den offiziell mit seiner Prüfung beauftragten Stellen. Die Stadt Eberbach hat das Heidelberger Rechtsanwaltsbüro Schlatter unmittelbar im
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