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Zoff zwischen Stadt und Witwe um Radfahrer-Symbol auf Urne

Verstorbener war begeisterter Radler - Laut Satzung nur "sakrale Zeichen" erlaubt

03.09.2020 UPDATE: 04.09.2020 08:00 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
In der Gestaltung der Urnenverschlussplatten ist man in Eberbach recht frei. Foto: MD

Eberbach. (MD) "Streit um Radfahrer als Grabschmuck" war kürzlich ein Bericht in der Südwestpresse, die auch die Eberbacher Zeitung mit Texten beliefert, überschrieben. Konkret ging es dabei um die Meinungsverschiedenheiten einer Witwe mit der Stadt Oberndorf am Neckar. Die Frau hatte die Urne ihres Mannes auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Und auf der Verschlussplatte der Urnenwand

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