Kein Rechtsanspruch auf befahrbare Straßen
Der Winterdienst des Rhein-Neckar-Kreises ist auf Schneefälle vorbereitet. Ab 3 Uhr morgens wird jeweils "die Lage geprüft".

Rhein-Neckar. (RNZ) Noch lässt der erste Schnee auf sich warten, doch wenn der Wintereinbruch kommt, ist der Winterdienst der drei Straßenmeistereien des Rhein-Neckar-Kreises vorbereitet, wird vom



