Kein Rechtsanspruch auf befahrbare Straßen
Der Winterdienst des Rhein-Neckar-Kreises ist auf Schneefälle vorbereitet. Ab 3 Uhr morgens wird jeweils "die Lage geprüft".
Rhein-Neckar. (RNZ) Noch lässt der erste Schnee auf sich warten, doch wenn der Wintereinbruch kommt, ist der Winterdienst der drei Straßenmeistereien des Rhein-Neckar-Kreises vorbereitet, wird vom Landratsamt in einer Mitteilung betont.
Um möglichst schnell räumen und streuen zu können, unterhält der Rhein-Neckar-Kreis acht Winterdienst-Stützpunkte, die sich über den Landkreis
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