Daten durften nicht gesammelt werden
Eine externe Fachfirma arbeitete nach Einschätzung des Landes ohne Rechtsgrundlage.

Von Marco Krefting
Walldorf/Stuttgart. Das Sammeln von Daten über Katzenbesitzer durch eine Firma im Zuge des Ausgangsverbots für die Vierbeiner in Walldorf im vergangenen Jahr entbehrte nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten einer Rechtsgrundlage. Weder die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts im Rhein-Neckar-Kreis noch die Stadt selbst hätten einen
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