Unbegleitete Flüchtlinge

Mannheim will einheitliche Regelung bei Altersermittlung

Personenfeststellungsverfahren bei jungen Flüchtlingen laufen weiter – Freundlieb: Thema betrifft auch Landes- und Bundesbehörden

15.05.2018 UPDATE: 16.05.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

Für das Personenfeststellungsverfahren werden Fingerabdrücke an das Herkunftsland übermittelt. Foto: Anspach

Mannheim. (oka) Im Fall der Personenfeststellungsverfahren bei jungen unbegleiteten Flüchtlingen aus Nordafrika hat die Stadt Mannheim nun weitere Einzelheiten bekannt gegeben. Die Mannheimer Polizei hatte bei 53 straffälligen Personen entsprechende Verfahren eingeleitet. Bei den 19 vorliegenden Ergebnissen hatten einige Flüchtlinge falsche Namen angegeben und fälschlicherweise behauptet, sie seien minderjährig. Das genannte Alter wurde dann in die polizeilichen Führungspersonalien aufgenommen, die später auch nicht mehr korrigiert werden. "Die Altersangaben basieren somit auf der Selbstangabe der Jugendlichen und nicht auf einer Altersfeststellung durch das Jugendamt", stellte eine Sprecherin der Stadt klar.

Es handle sich um Personen, die zwischen 2015 und 2018 vom Jugendamt Mannheim in Obhut genommen wurden. "Von den jetzt überprüften Personen waren sieben zum Zeitpunkt der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich minderjährig, das haben die übersandten Daten aus den Herkunftsländern ergeben", so die Sprecherin. In zwei Fällen habe eine Altersfeststellung durch das Jugendamt ergeben, dass Volljährigkeit gegeben ist - die Inobhutnahme wurde jeweils umgehend beendet.

Zehn Personen fielen in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Mannheim, die anderen wurden in die für sie zuständigen Kommunen gebracht. Von diesen zehn Personen waren sechs bereits vor Eingang des Ergebnisses des Personenfeststellungsverfahrens volljährig, da sie zum Teil bereits 2015 in Obhut genommen wurden. Die Jugendhilfe wurde dann beendet.

Bei einem Personenfeststellungsverfahren werden Fingerabdrücke an die Heimatländer übermittelt und dort abgeglichen. Solche Verfahren sind allerdings nur möglich, wenn eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sehr komplex. "Weder eine qualifizierte Inaugenscheinnahme noch eine medizinische Altersfeststellung kann letztlich das exakte Alter eines Menschen feststellen", gibt die zuständige Dezernentin Ulrike Freundlieb zu bedenken.

Auch die medizinische Altersfeststellung habe in den Fällen, in denen sie durchgeführt worden ist, bei weitem nicht die entsprechende Klarheit erbracht, wie sie jetzt über die derzeit funktionierende Kooperation mit den Heimatländern erzielt wird, und hat in der Regel eine Altersspanne von bis zu drei Jahren zum Ergebnis. In einem Strafprozess wird dann meist zugunsten des Angeklagten das geringstmögliche Alter angenommen. "Die Stadt begrüßt es daher sehr, wenn das Verfahren nun konsequent bei straffälligen Personen durchgeführt wird, sofern dies im Heimatland möglich ist", betont Freundlieb.

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Sie befürwortet eine landes- oder gar bundesweite Richtlinie, wann eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt und wann eine medizinische Altersfeststellung erfolgen soll und ob Personenfeststellungsverfahren schneller durchgeführt werden können. "Wir sind mit dem Verfahren der Altersfeststellung an die gesetzlichen Regelungen des Landes gebunden. Das ist kein spezielles Mannheimer Thema, sondern betrifft alle Behörden."

Das Ansprechen des Themas beim Innenministerium seitens der Stadt habe dazu beigetragen, dass ein mit Polizei und Ministerien gemeinsam vereinbartes restriktives Vorgehen umgesetzt werden konnte. Dazu gehörten Aufenthaltsverbote oder die polizeiliche Überführung von Flüchtlingen in die zuständigen Kommunen. Das Vorgehen zeigt Wirkung: Seit Ende März wurden in Mannheim keine Diebstähle aus Fahrradkörben mehr zur Anzeige gebracht.

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