Mannheim will einheitliche Regelung bei Altersermittlung
Personenfeststellungsverfahren bei jungen Flüchtlingen laufen weiter – Freundlieb: Thema betrifft auch Landes- und Bundesbehörden

Für das Personenfeststellungsverfahren werden Fingerabdrücke an das Herkunftsland übermittelt. Foto: Anspach
Mannheim. (oka) Im Fall der Personenfeststellungsverfahren bei jungen unbegleiteten Flüchtlingen aus Nordafrika hat die Stadt Mannheim nun weitere Einzelheiten bekannt gegeben. Die Mannheimer Polizei hatte bei 53 straffälligen Personen entsprechende Verfahren eingeleitet. Bei den 19 vorliegenden Ergebnissen hatten einige Flüchtlinge falsche Namen angegeben und fälschlicherweise behauptet, sie
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