Schwetzingen

So soll es künftig in der Innenstadt aussehen

Gestaltungssatzung wurde überarbeitet und das Ergebnis den Bürgern vorgestellt - Zu grelle Farben stehen auf dem Index

17.05.2019 UPDATE: 18.05.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden

Bernadette Wozniak-Fink und Mathias Welle erklärten interessierten Bürgern die Änderungen der Gestaltungssatzung. Foto: Lenhardt

Von Harald Berlinghof

Schwetzingen. Man merkt es ihm an, dass er mit viel Herzblut bei der Sache ist. Schwetzingens Stadtbaumeister Mathias Welle ist stolz darauf, was die Stadt mit der Umgestaltung des Schlossplatzes erreicht hat. Dabei ist die Umgestaltung zu einer "shared Zone", in der alle Verkehrsteilnehmer vom Auto bis zum Fußgänger die gleichen Rechte genießen, gar nicht direkt Thema der Bürgerinformation im Palais Hirsch.

Es geht eigentlich um die Änderung der Schwetzinger Gestaltungssatzung, die seit 2004 Vorgaben macht bei der Fassaden- und Dachgestaltung bis hin zu den verwendeten Farben im Schwetzinger Innenstadtbereich. Aber der funktionierende Schlossplatz, wo nur Schrittgeschwindigkeit für alle Autos erlaubt ist, ist für Welle ein herausragendes Beispiel, wie man mit einer gut durchdachten und an die Umgebung angepassten Gestaltung Lebensqualität und ästhetische Stadtentwicklung vereinbaren kann.

Die Gestaltungssatzung soll architektonischen Wildwuchs verhindern. "Sie war damals notwendig", argumentierte Welle. Nach 15 Jahren sei aber eine Anpassung an die heutigen Lebensverhältnisse erforderlich. Man sei deshalb vom Gemeinderat beauftragt worden, sie zu überarbeiten. Das Ergebnis wollte man jetzt den Bürgern vorstellen.

Anschließend geht die geänderte Satzung bis zum 28. Juni in die Offenlage. Bis dahin können sich alle Bürger dazu äußern, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge machen. Anschließend muss der Gemeinderat noch einmal über die Änderungsvorschläge beschließen.

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In der Veranstaltung im Palais Hirsch, zu der sich nur rund 30 Interessierte eingefunden hatten, erläuterte Bernadette Wozniak-Fink, Stadtplanerin des Büros Schöffler, das damals die Gestaltungssatzung ausgearbeitet hatte, was die Gestaltungssatzung regelt und was nicht. "Das Regelwerk hat sich bewährt", betonte Welle und zeigte zahlreiche Beispiele auf, wo die Vorgaben der Satzung das Stadtbild zum Besseren verändert hatten. Gleichwohl habe man erkannt, dass die Satzung an der ein oder anderen Stelle zu eng gefasst sei.

Dort wollte man jetzt nachbessern. Eine Gestaltungssatzung sei kein Bebauungsplan, so die Planerin. Sie befasst sich nur mit den Fassaden und Dachformen, die von der Straße aus sichtbar seien. Was in den Hinterhöfen der Stadt passiert, sei Privatangelegenheit und unterliege nur den Vorgaben eines Bebauungsplans.

Auch bezieht die Satzung nur den Kern der Innenstadt vom alten Oberdorf bis zum historischen Unterdorf mit ein. Aus diesen beiden Dörfern nördlich und südlich des Schlossplatzes und der alten Maulbeerallee zwischen Kalmit und Königstuhl, aus der heute die Carl-Theodor-Straße verläuft, war Schwetzingen einst entstanden.

Die Gestaltungssatzung befasst sich mit Traufhöhen, Dachneigung, Dachform, Fassadengliederung, Anzahl der Stockwerke und Form der Fenster sowie der Farbgestaltung. Auch Werbeanlagen, Markisen und Balkone unterliegen einer Anzeigepflicht. "Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr gut", betonte die Expertin. Zu grelle Farben möchte man verhindern.

Für die Ziegel werde neben Ziegelrot, Braunrot auch Anthrazitgrau akzeptiert, der Farbe von Schiefereindeckungen. Fotovoltaikanlagen möchte man in sensiblen Bereichen auf der vom Straßenraum aus sichtbaren Seite der Häuser nicht erlauben. "Aber jedes Gesetz braucht seine Ausnahmeregelungen", so Bernadette Wozniak-Fink.

Ein Beispiel dafür sei der Umbau des Postareals am Bahnhof zum Wohngebiet. Dort habe man mit Rücksicht auf den Investor und die Nachbarschaft ein Auge zugedrückt. Wenn die Differenzen zwischen Bauherr und Stadt allerdings zu groß werden, könne man auch schon einmal hart bleiben, befand Welle. "Die Gestaltungssatzung erlaubt es uns, freundlich aber bestimmt mit Investoren zu reden", erklärte der Stadtbaumeister. "Und heraus kommt oft, dass das Totschlagargument der fehlenden Wirtschaftlichkeit gar nicht stimmt."

Den Vorwurf aus dem Publikum, bei der Sparkasse habe man sich auch nicht an historischen Vorbilder oder die Umgebungsbebauung gehalten, wollte Welle nicht gelten lassen. Besonders an den Flachdächern stoßen sich einige. "Wir wollten da keine historische Imitation. Das ist ein Sonderbau, der anderen Regeln unterliegt. Genauso wie Tiefgaragen oder Versammlungsräume", erklärte der Stadtbaumeister selbstbewusst.

Ort des Geschehens

"Das Sparkassengebäude hält sich trotz aller Modernität in vielem, zum Beispiel der Fassadengestaltung, der Traufhöhe und der Fensterform an die Satzung", so Wozniak-Fink. Mit der Änderung werde auch ein Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen, dem der Oberbürgermeister, der Bürgermeister, Gemeinderats-Fraktionsvertreter und zwei externe Experten angehören. Er gibt Empfehlungen an den Gemeinderat ab.

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