Schwetzingen

Fotovoltaik nur auf der Gebäuderückseite

Gemeinderat verabschiedete Gestaltungssatzung für die Innenstadt - Manfred Kern übt scharfe Kritik

27.09.2019 UPDATE: 28.09.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden

Aufgrund des Denkmalschutzes gelten in der Schwetzinger Innenstadt besondere Regelungen, was die architektonische Gestaltung angeht. Foto: Lehnhardt

Von Harald Berlinghof

Schwetzingen. In der jüngsten Schwetzinger Gemeinderatssitzung stand die Gestaltungssatzung für die Schwetzinger Innenstadt noch einmal auf der Tagesordnung, weil bei der Abstimmung im Juli keine Beschlussfähigkeit gegeben war. Der Tagesordnungspunkt war damals verschoben worden. Als einigermaßen kurios erwies sich die damalige Begründung für die Verschiebung. Mit dem stimmberechtigten Oberbürgermeister verfügt der Gemeinderat über 27 Stimmen. Für einen Beschluss wären die Hälfte, also 14 Mitglieder nötig. Da aber zwei Räte damals fehlten, waren nur 24 stimmberechtigte Räte anwesend. Elf davon dürfen wegen Befangenheit nicht abstimmen. 13 Stimmen hätten aber nicht für einen Beschluss gereicht.

Aber eine Sonderregelung besagt, dass bei einer zweiten Einbringung eines Tagesordnungspunkts schon drei Stimmen als beschlussfähige Mehrheit ausreichen. Das hat man jetzt geschafft. Der Gemeinderat stimmte jetzt der Satzung mit fünf Ja-Stimmen, bei vier Enthaltungen und einer Nein-Stimme zu. Es lagen dabei zwölf Befangenheiten im Rat vor. Die Satzung tritt zum 1. Oktober in Kraft.

In der Debatte stand die Zulässigkeit von Fotovoltaik-Anlagen im Fokus. Grundsätzlich sind entsprechende Anlagen in allen Bereichen zulässig, in etwa 30 Prozent des Geltungsbereiches im Hinblick auf die Anforderungen des Denkmalschutzrechtes allerdings nur auf den Gebäuderückseiten. Genau auf diesen Punkt hatte sich der grüne Landtagsabgeordnete Manfred Kern bezogen, als er im Vorfeld der Gemeinderatssitzung seine Kritik daran zum Ausdruck brachte. Für ihn ist das Verbot von Fotovoltaik-Anlagen eine herbe Enttäuschung: "Offenbar hat die Stadtverwaltung den Schuss nicht gehört." Das Verbot von Fotovoltaik und Solaranlagen in der Innenstadt sei ein Rückschritt in der Entwicklung Schwetzingens in Richtung einer klimafreundlichen Kommune. "Schwetzingen sollte eine Vorreiterrolle in der Energiewende einnehmen und nicht zum schlechten Beispiel werden", empört sich Kern: "Deshalb muss die Stadt den Weg frei machen für umweltfreundliche, nachhaltige Bauweisen und Energieerzeugung, statt sie auszubremsen", ist der Abgeordnete überzeugt.

Allein in Schwetzingen seien vergangenen Freitag mehr als 200 Menschen auf die Straße gegangen, um für Klimaschutz zu demonstrieren. Das zeige, dass das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz in der Bevölkerung angekommen ist: "Es wird Zeit, dass daraus auf kommunaler Ebene Taten folgen", so Kern. "Auch wir in Schwetzingen müssen unseren Teil beitragen!" Daher fordere er alle Mitglieder des Gemeinderats auf, gegen die Änderung der Gestaltungssatzung zu stimmen, und alle Bürger Schwetzingens, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen und sich gegen das Verbot von Fotovoltaik und Solaranlagen auszusprechen.

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Die geänderte Gestaltungssatzung soll, so die Stadtverwaltung, künftig einen noch besseren Ausgleich zwischen städtebaulicher Entwicklung und gewünschter Attraktivität für Handel, Gewerbe und Grundstückseigentümern ermöglichen. Es gab eine Bürgerbeteiligung, deren Ergebnisse auch in die Satzung einflossen. Erstmals wird es für die Betrachtung von Einzelfällen künftig einen Gestaltungsbeirat geben, der auch Empfehlungen geben soll.

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