Rhein-Neckar

Ab 27. Dezember wird geimpft - So ist die Planung

Das Zentrale Impfzentrum im Patrick-Henry-Village nimmt am kommenden Sonntag die Arbeit auf. Anmeldungen sollen bald möglich sein.

23.12.2020 UPDATE: 23.12.2020 14:36 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Das zentrale Impfzentrum im Heidelberger PHV. Foto: Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar. (RNZ) Im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg wird am kommenden Sonntag, 27. Dezember, mit den ersten Impfungen begonnen. Das teilt das Landratsamt mit. Wer geimpft werden kann und wie das Prozedere abläuft, erklären wir hier:

> Wo wird geimpft? Geimpft wird ab Sonntag im Zentralen Impfzentrum im Heidelberger Patrick-Henry-Village. Im nächsten Schritt wird zu einem späteren Zeitpunkt dann in den Kreisimpfzentren im Heidelberger Pfaffengrund, in Weinheim und Sinsheim losgelegt.

Außerdem werden mobile Impfteams im Einsatz sein und vor allen Dingen vor Ort in Alten- und Pflegeeinrichtungen die Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis vornehmen werden. Auch sie starten wie das Zentrale Impfzentrum am Sonntag.

> Wer wird geimpft? Es steht zunächst nur eine begrenzte Anzahl des Impfstoffs zur Verfügung. Wer geimpft werden darf, entscheidet sich auf Basis der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus (siehe Download). 

Höchste Priorität haben Personen, die über 80 Jahre alt sind, Bewohner sowie Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko beziehungsweise Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln.

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Zum Download
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus

Die Anmeldung von Menschen in Pflegeeinrichtungen ist bereits angelaufen.

> Wie und wo melde ich mich an? Impfberechtigte Personen können zeitnah via Internet, App oder telefonisch selbst einen freien Termin wählen und buchen. Das ist aber noch nicht sofort möglich - die technischen Möglichkeiten dazu sollen noch im Lauf der kommenden Woche freigeschaltet werden, teilt das Landratsamt mit.

Die Impfberechtigung wird in den Impfzentren geprüft. "Wenn sie nicht vorliegt, wird die Person auch nicht geimpft", stellt der Leiter des Zentralen Impfzentrums in Heidelberg, Christoph Schulze, klar. Daher ergebe es keinen Sinn, sich anzumelden, wenn man nicht zur priorisierten Gruppe gehört, die an der Reihe ist.

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