Das ist die Strategie des Landes mit dem Corona-Impfstoff
Strategie sieht vor, "vulnerable Gruppen" und Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu bevorzugen - Kein "Impfzwang"

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Impfungen gegen das Coronavirus sollen in Baden-Württemberg zunächst bestimmte Bevölkerungsgruppen erhalten. Einen Impfzwang wird es nicht geben. Das hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwochabend beschlossen. Das Kabinett muss noch zustimmen.
"Anfang des kommenden Jahres könnten zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus verfügbar sein", teilte das Staatsministerium von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag in einer Presseinformation mit. "Darauf bereitet sich das Land vor."
Da es anfangs voraussichtlich nur eine begrenzte Zahl an Impfdosen geben werde, soll die Immunisierung in verschiedenen Phasen laufen. Zunächst werden bevorzugt "vulnerable Bevölkerungsgruppen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung" bedient. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, könne ein breites Angebot an alle gemacht werden. Die Lenkungsgruppe stellt aber klar: "Ein Impfzwang besteht nicht."
Die Lenkungsgruppe "Sars-CoV-2 (Coronavirus)" koordiniert in Baden-Württemberg die Bekämpfung der Pandemie zwischen den Ministerien. Sie ist gleichzeitig Schnittstelle zu den Kommunen, zum Bund und zu den anderen Bundesländern.
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Das Gremium plant zunächst in jedem Regierungsbezirk ein bis zwei Impfzentren, in denen pro Tag rund 1500 Impfungen erfolgen könnten. Im nächsten Schritt soll es solche Zentren in jedem Landkreis geben. "Sobald es Menge und Eigenschaften der Impfstoffe zulassen, soll die Impfung in einer zweiten Phase regulär in den Arztpraxen erfolgen."
Zusätzlich sind "mobile Impfteams" etwa für Pflegeheime vorgesehen. Darauf sei ein Teil der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen angewiesen. Ein Konzept zur Impfung von Klinikpersonal werde derzeit erarbeitet.
Ein landesweites Konzept soll auch für den Umgang mit sogenannten Quarantäneverweigerern entstehen. Dem Bundes-Infektionsschutzgesetz zufolge können sie zwangsweise abgesondert werden. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) liegen mit ihren Vorstellungen dazu bislang aber überkreuz.
Strobl bevorzugt eine zentrale Unterbringung in einem ehemaligen Krankenhaus in St. Blasien, das aktuell leer steht. Lucha plädiert für eine dezentrale Unterbringung vor Ort; er hat dafür Hotels, Ferienwohnungen, Kasernen oder auch das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg vorgeschlagen. Letzteres wiederum hat Justizminister Guido Wolf (CDU) ausgeschlossen. Dort sei kein Platz und die Klinik sei anders ausgerichtet. Die drei Ministerien sollen nun gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Konzept erarbeiten. "Insgesamt handelt es sich bei Quarantäneverweigerern bislang allerdings um Einzelfälle", stellt die Lenkungsgruppe klar.
Ein Sprecher des Landkreistages bestätigte auf Anfrage, dass es um "absolute Ausnahmefälle" gehe. "Wir gehen aber davon aus, dass mit steigendem Infektionsgeschehen die Anzahl an uneinsichtigen Personen ebenfalls steigen wird und sich die Frage nach einer Unterbringung verstärkt stellen wird."
Das Konzept soll zwei Gruppen unterscheiden. Quarantäneverweigerer mit einer psychischen Erkrankung könnten unter Umständen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Das komme für solche ohne psychische Erkrankung nicht in Betracht. "Bei ihnen handelt es sich meist um Wohnungslose oder Geflüchtete", teilte das Staatsministerium mit. Diese Menschen verfügten teilweise gar nicht über die Räumlichkeiten, um eine Quarantäneanordnung zu befolgen. Auch sie könnten aber in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, "eine richterliche Anordnung vorausgesetzt". Sowohl zentrale als auch dezentrale Unterbringungen kämen grundsätzlich in Frage. Die neue Arbeitsgruppe soll das Weitere klären.
Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Dienstag außerdem eine Rechtsverordnung angekündigt, mit der positiv diagnostizierte Personen sofort zur häuslichen Absonderung verpflichtet sein sollen, nicht erst nach Kontakt durch die Behörden. Das soll auch für Rechtssicherheit bei Entschädigungszahlungen und beim Fernbleiben vom Arbeitsplatz sorgen.