OEG-Schläger-Prozess

Drei der sechs Angeklagten legen Revision ein

Prozess muss möglicherweise neu aufgerollt werden - 28-jährigen Mann in der Bahn schwer malträtiert - BGH entscheidet

25.01.2018 UPDATE: 26.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Von Alexander Albrecht

Mannheim/Weinheim. Wird der Prozess gegen die OEG-Schläger neu aufgerollt? Zumindest haben jetzt drei der sechs Männer, die am 11. März 2017 den damals 28-jährigen Weinheimer Mehmet Efetürk in der RNV-Linie 5 krankenhausreif geschlagen hatten, gegen ihre Urteile Revision eingelegt. Das sagte der Vorsitzende Richter und Sprecher des Landgerichts Mannheims, Joachim Bock, am gestrigen Donnerstag auf RNZ-Anfrage.

Dass Taufik M. die Entscheidung anfechten würde, hatte sein Anwalt Thorsten Schulte-Günne bereits letzten Mittwoch kurz nach der Urteilsverkündung angedeutet. Seinem Mandaten war wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes eine Jugendhaftstrafe von acht Jahren aufgebrummt worden. Fünf Jahre davon beziehen sich auf eine andere Tat.

Taufik M. machte während des Prozesses keine Angaben zur Sache und verzichtete im Gegensatz zu den anderen fünf Angeklagten auf das "letzte Wort". Anwalt Schulte-Günne hatte zuvor Freispruch gefordert. Taufik M. sei zwar bei dem Tumult in der Bahn dabei gewesen, habe aber schlichten wollen. Der Verurteilte, dem die Jugendkammer des Landgerichts eine hohe Intelligenz bescheinigte, klatschte höhnisch, als Bock das Urteil bekannt gab.

Wesentlich betroffener wirkte Jermaine L., der eine Jugendhaftstrafe von fünf Jahren erhalten hatte und ebenfalls gegen das Urteil vorgeht. Er löste die Auseinandersetzung in der Bahn aus, nachdem er eine Frau, der Efetürk später zu Hilfe eilte, übel beleidigt hatte. L. entschuldigte sich erst gegen Ende des Prozesses bei dem Opfer. Unmittelbar vor der Tat in der OEG sollte er eine neunmonatige Haft antreten, für die er wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Bensheim verurteilt worden war. Der Dritte, der Rechtsmittel eingelegt hat, ist Özcan K. (zweieinhalb Jahr Haft) - allerdings nicht wegen der Vorgänge in der OEG. Einen Monat zuvor, im Februar 2017, soll er gemeinsam mit anderen Angeklagten einen Fahrgast in der S-Bahn geschlagen und einen weiteren ausgeraubt haben. "Passiert halt" - mit diesen Worten hatte K. beim Prozess auf Vorhaltungen des Gerichts reagiert.

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Nachdem den Verteidigern die Urteilsbegründungen zugegangen sind, haben sie einen Monat Zeit, die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu begründen. Möglicherweise wird der Fall dann von einer anderen Strafkammer komplett oder teilweise neu verhandelt.

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