Gasexplosion 2014 Ludwigshafen: Die Wand der Pipeline war zu dünn

Staatsanwaltschaft veröffentlicht Untersuchungsergebnisse und klagt Mitarbeiter der Gasbetreiberin, Bauleiter und Polier an

20.10.2016 UPDATE: 21.10.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden

Das Foto aus der Bordkamera eines Hubschraubers vom 23. Oktober 2014 zeigt die verheerenden Folgen der damaligen Gasexplosion in Ludwigshafen. Foto: dpa

Von Peter Wiest

Ludwigshafen. Die aktuelle Katastrophe bei der BASF ist noch lange nicht verarbeitet - und die Ermittlungen zu dem Explosions-Unglück in Ludwigshafen vor fast genau zwei Jahren sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Ähnlich wie am Montag bei der BASF, war es damals im Stadtteil Edigheim zu einer etwa 100 Meter hohen Flammensäule gekommen, als aus einer beschädigten Pipeline Gas austrat. Zwei Mitarbeiter einer Baufirma kamen ums Leben; vier weitere Männer wurden teilweise erheblich verletzt. Auch Anwohner und Passanten im Umkreis bis zu 300 Metern erlitten Verletzungen; Gebäude und Fahrzeuge wurden beschädigt.

Am Donnerstag hat nun die zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal neue Erkenntnisse zu diesem Unglück bekannt gegeben. Wie daraus hervorgeht, waren zwei Perforationen der Pipeline-rohrwand durch eine bei den Bauarbeiten eingebrachte so genannte Spundbohle offenbar ursächlich für den Gasaustritt, der zu der Explosion führte. Die Bohle beschädigte die Leitung an zwei Stellen und sorgte für den Gasaustritt.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass damals die Wand der explodierten Gaspipeline an dem beschädigten Rohrabschnitt stellenweise weniger als einen Millimeter dick gewesen sei, heißt es weiter. Ursprünglich seien dies 8,8 Millimeter gewesen.

Zu dem Unglück war es gekommen, als Arbeiter die Leitung freilegen wollten. Dazu trieben sie mit einem Bagger eine Spundwand in den Boden, ohne dass vorher die Pipeline freigelegt worden war. Dies komme einer Verletzung der Sorgfaltspflichten gleich, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Gasbetreiberin sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung.

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Die Untersuchungen sind mit diesem Ergebnis auch gut zwei Jahre nach dem Unglück allerdings noch lange nicht abgeschlossen. Ein weiterer Sachverständiger soll jetzt prüfen, ob es wegen der dünnen Wand auch bei "umsichtigem" Arbeiten an der Leitung zur Explosion hätte kommen können. Entsprechende Versuche seien "äußerst aufwendig", hieß es, und könnten deshalb erst im März 2017 beginnen. Ein weiteres Gutachten wird dann für Oktober nächsten Jahres erwartet. Nur so könne geprüft werden, ob Verantwortliche der Pipeline-Betreiberin und einer Baufirma pflichtwidrig gehandelt hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Hubert Ströber war die Pipeline 1963/64 ursprünglich für Rohöl errichtet und zwischen 1993 und 1995 zu einer Gashochdruckleitung umgebaut worden. Die Gutachterin gehe davon aus, dass die dünnen Stellen durch Korrosion entstanden seien. Diese sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass früher Öl durch die Leitung geflossen sei.

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