Mannheim

Nächtliches Alkoholverbot im Jungbusch

Der Grund ist der zu erwartenden Besucherandrang am Wochenende.

22.07.2021 UPDATE: 22.07.2021 13:13 Uhr 57 Sekunden
Der Jungbusch ist Partymeile und Anziehungspunkt für junge Leute. Archivfoto: Gerold

Mannheim. (RNZ) Aufgrund der jüngsten Ereignisse und dem zu erwartenden Besucherandrang am nächsten Wochenende erlässt die Stadt ein nächtliches  Alkoholverkaufs-, -konsum- und -mitführverbot sowie Lautsprecherverbot an Wochenenden im Jungbusch. Das teilt die Verwaltung mit.

Ab Freitag, 23. Juli, darf freitags und samstags zwischen 23 und 6 Uhr keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 bis 6 Uhr untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, jedoch nur für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Verfügung schließt bezüglich des Verkaufsverbots von Alkohol an die Schließzeit der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt, an. Die Innengastronomie darf weiterhin bis zur Sperrstunde geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird.

Außerdem ist es freitags und samstags jeweils von 24 bis 6 Uhr verboten, alkoholische Getränke mitzuführen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, dass diese vor Ort konsumiert werden sollen.

Des Weiteren ist freitags und samstags jeweils von 0 bis 6 Uhr der Betrieb von portablen Lautsprechern untersagt.

Aufgrund des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende ist erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Ausgehviertel zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr hat sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen entgegenzuwirken. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten "Nachtschicht-Mitarbeiter" sind auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

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Info: Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis einschließlich 8. August befristet.

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