Güterzuglärm in Hockenheim

Bürgerinitiative begrüßt Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

Bürgerinitiative BISS hält den gefassten Beschluss für rechtswidrig – "Es bleibt der Stadt keine Alternative"

01.11.2018 UPDATE: 02.11.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Viele Hockenheimer Bürger sind dem Lärm vorbeifahrender Güterzüge ausgesetzt. Foto: Lenhardt

Hockenheim. (RNZ) Die Bürgerinitiative "Stille Schiene Hockenheim" (BISS) begrüßt den Beschluss des Hockenheimer Gemeinderats, den im Juli vom Eisenbahnbundesamt (EBA) verkündeten Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer Anpassung des Schutzes der Hockenheimer Bevölkerung gegen den zunehmenden Güterzuglärm gerichtlich anzufechten. Das erklärte die Initiative in einer Pressemitteilung. Sie erachtet den nach mehr als sechs Jahren Verfahrensdauer gefassten Beschluss als rechtswidrig. Die Länge des Verfahrens zeige, dass es der Bahn ausschließlich um Zeitgewinn gehe, da man die 2014 vom Bundestag beschlossene Abschaffung des Schienenbonus in den Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Hockenheim keinesfalls gegen sich wirken lassen wollte.

Die Bahn hätte die nun vom EBA sanktionierten Maßnahmen auch einige Zeit nach dem Bundestagsbeschluss beantragen können und somit den von Bahnlärm betroffenen Hockenheimern die Vorteile der besagten Bundestagsentscheidung zukommen lassen können, heißt es. Die konsequente Ausnutzung zeitlicher und inhaltlicher Gesetzeslücken sei "beschämend". "Für uns macht der Beschluss deutlich, dass sich das Eisenbahnbundesamt weniger als unabhängige Bundesbehörde, sondern lieber als Stabsabteilung des Bahnkonzerns versteht" kommentiert BISS-Vorstand Konrad Sommer den "für Hockenheim enttäuschenden Beschluss" des EBA.

Zudem falle auf, dass eine wesentliche Maßnahme, welche die Bahn bei der "Anpassung Schallschutz Hockenheim" umsetzen möchte, hinsichtlich ihrer Wirkung in anderen Planfeststellungsverfahren der Bahn bereits stark relativiert wird. Es geht um die Umrüstung der Bremsen von Güterwaggons von Grauguss auf die modernere LL-Sohle. Das sollte nach bisheriger Darstellung der Bahn in Kombination mit dem "Besonders überwachten Gleis (BüG)" eine Reduzierung der Schallemissionen um 10 Dezibel (A) und somit eine Halbierung des vom Menschen empfundenen Geräuschpegels bringen. Da sich die BISS auch im Beteiligungsverfahren zur geplanten Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim engagiert, weiß man aus den Prognosen und Gutachten, dass die tatsächliche Wirkung einer Kombination von LL-Sohle und BüG wohl eher bei unter fünf Dezibel (A) liegt.

Auch interessant
Versprechen nicht gehalten: Hockenheim verklagt die Deutsche Bahn
Bürgerinitiative Hockenheim: "Mit der Bahn noch eine Rechnung offen"
Hockenheim: Stadt fordert mehr Schutz vor Bahnlärm

So sei eine der wesentlichen Eingangsgrößen der im Hockenheimer Verfahren verwendeten Schallberechnungen hinfällig, erklärte die BISS. Dazu sagt BISS-Vorstandssprecher Lothar Gotthardt: "Es zeigt sich wieder einmal, dass die Bahn ihre Infrastruktur auf einer Kombination aus tricksen und Täuschen aufbaut. Es bleibt der Stadt keine Alternative als sich auch gegen diesen Planfeststellungsbeschluss wieder gerichtlich zu wehren."

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.