Das sollten Sie zur Mannheimer OB-Wahl wissen
Zehn Fragen und Antworten zur Oberbürgermeister-Wahl am Sonntag.

Mannheim. (RNZ) Am kommenden Sonntag öffnen die Wahllokale, um den Posten des Oberbürgermeisters in Mannheim zu bestimmen. Die RNZ stellt kurz vor der finalen Stimmabgabe noch ein kurze Check-List zusammen. 10 Fragen, 10 Antworten. Für alle, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben.
1) Wer darf wählen? Für die OB-Wahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und in das Wahlverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist zugezogen ist beziehungsweise die Hauptwohnung nach Mannheim verlegt hat und innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal in Mannheim wahlberechtigt war, kann wählen, muss aber einen Antrag stellen.
2) Was muss ich zur Wahl mitbringen? Wahlberechtigte haben bis zum 28. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Ins Wahllokal muss der Ausweis mitgebracht werden – wird zusätzlich noch die Wahlbenachrichtigung vorgelegt, erleichtert das die Stimmabgabe. Personen, die die Wahlbenachrichtigung nicht dabei haben, können aber auch nur mit dem Ausweis wählen.
3) Wie läuft das Wählen am Sonntag ab? Bei der OB-Wahl ist das Wählen ganz einfach. Wahlberechtigte haben jeweils eine Stimme und acht Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahl. Alternativ kann auch eine andere wählbare Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel eingetragen werden. Den Stimmzettel gibt es im Wahllokal. Einfach nach innen falten und dann in die Wahlurne werfen.
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4) Steht am Sonntag sicher fest, wer die Wahl gewinnt? Nicht zwangsläufig. Sollte am Sonntag niemand die absolute Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, 9. Juli 2023, eine Neuwahl statt. Aus diesem Grund wird die Wahlbenachrichtigung am 18. Juni in den Wahllokalen auch nicht einbehalten, sondern zurückgegeben.
5) Kann ich noch per Briefwahl abstimmen? Die Briefwahl ist noch möglich. Bei Rücksendung per Post wird es jedoch knapp. Wahlberechtigte, die mit dem Ausweis ins Wahlbüro kommen, können dort auch direkt wählen. Das Wahlbüro hat am Freitag, 16. Juni, extra bis 18 Uhr geöffnet.
6) Bis wann kann ich noch Briefwahlunterlagen beantragen? Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann noch am Samstag bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 abgeklärt werden. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt.
7) Bis wann müssen meine Briefwahlunterlagen abgegeben worden sein? Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass der Wahlbrief rechtzeitig zurückgeschickt wird. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig!
8) Kann ich auch meine Briefwahlunterlagen am Sonntag bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern abgeben? Nein. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilgenommen werden. Beim Versand von Briefwahlanträgen oder der Rücksendung von Wahlunterlagen sind die Postlaufzeiten zu beachten. Wer ganz sichergehen möchte, kann direkt im Wahlbüro wählen oder den Wahlbrief in den Rathausbriefkasten in E5 einwerfen (kein anderer Briefkasten der Stadtverwaltung).
9) Wie können Menschen mit Beeinträchtigung wählen? Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können ihre Stimme selbstständig und barrierefrei abgeben. Hierfür werden Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Wahl angeboten. Der Stimmzettel weist darum ein Loch als Markierung in der oberen rechten Ecke auf. So können Blinde und Sehbehinderte selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihr Votum abgeben. Auskünfte hierfür gibt es telefonisch unter 0621/402031.
10) Wie kann ich die Präsentation der Ergebnisse verfolgen? Nach Schließung der Wahllokale präsentiert die Stadt Mannheim die eintreffenden Ergebnisse im Ratssaal im Stadthaus N1 auf der Leinwand. Einlass ist ab 17.30 Uhr. Die ersten Ergebnisse dürften ab 18.20 Uhr eintreffen. Gezeigt werden die laufend eintreffenden Zwischenergebnisse bis zum vorläufigen amtlichen Endergebnis. Der Eintritt zur Wahlergebnispräsentation ist frei. Online erfahren Sie die Ergebnisse brandaktuell auf RNZ.de oder auf der Seite der Stadt Mannheim.
Noch mehr Fragen? Das Wahlbüro im Rathaus hilft gerne bei Fragen. Es ist bis Freitag, 16. Juni, durchgehend bis 18 Uhr geöffnet und auch am Samstag, 17. Juni, bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag, 18. Juni 2023, bis 15 Uhr telefonisch unter 0621/293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de erreichbar.



