Lebenslänglich für brutalen Mord an Ex-Partnerin (Update)
Der 34-Jährige hatte im Oktober seine Ex-Freundin mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet.

Von Olivia Kaiser
Mannheim. Für den Vorsitzenden Richter Gerd Rackwitz weist er "geradezu lehrbuchartig" die Merkmale eines zurückgewiesenen Stalkers aus, der am Ende dem Objekt seiner Fixierung das Leben genommen hat, weil er "nicht ertragen konnte, dass sie es ohne ihn führt": Am Mittwoch hat die Schwurgerichtskammer des Mannheimer Landgerichts Oliver M. zu einer lebenslangen Haftstraße verurteilt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass der 34-Jährige frühestens nach 15 Jahren aus der Haftanstalt entlassen werden könnte und auch nur mit vorheriger Prüfung.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Oliver M. am 27. Oktober 2019 gegen 2 Uhr seiner Ex-Lebensgefährtin Elif T. (Name von der Redaktion geändert) im Treppenhaus ihres Wohngebäudes in den Quadraten aufgelauert und sie dann mit mehreren Hammerschlägen und Messerstichen ermordet hat. Eine Freundin, die auf die vierjährige Tochter der Getöteten aufpasste, kam ihr zu Hilfe und wurde von dem 34-Jährigen mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt.
Deshalb erging das Urteil wegen Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Außerdem muss er an die Mutter sowie die Tochter der Ermordeten jeweils 10 000 Euro Hinterbliebenengeld zahlen, an die Freundin, die als Nebenklägerin auftrat, ein Schmerzensgeld von 15 000 Euro. Äußerlich gefasst vernahm Oliver M. das Urteil, die Mutter der Getöteten weinte bitterlich. Sie hat ihre Tochter verloren und sorgt seit der Tat für ihre kleine Enkelin.
Der Angeklagte und die Getötete waren mehrere Jahre ein Paar, bis sie die Beziehung im Frühling 2019 beendete. Kurz danach begann er, seiner Ex-Freundin nachzustellen – beobachtete, verfolgte und bedrohte sie. Elif T. hatte ihn deshalb bei der Polizei angezeigt. Das Stalking hätten mehrere Zeugen, darunter die Mutter und Freunde, glaubhaft bestätigt, erklärte Rackwitz. Zunächst hatte Oliver M. geschwiegen, dann aber eine Aussage verlesen, die seine Version der Geschehnisse erläuterte. Dieser schenke das Gericht in den entscheidenden Punkten allerdings keinen Glauben. So berichtete er, dass er die Trennung akzeptiert und nur den Kontakt zu seiner Ex-Freundin gesucht hatte, weil er von ihr das Geld für die Kücheneinrichtung zurückhaben wollte. Diese habe er im Glauben finanziert, sie sei für die gemeinsame Wohnung nach der Hochzeit.
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Dass er die Küche gekauft hat, bestätigten einige Zeugen, allerdings auch ein penetrantes Stalking-Verhalten, das über eine Geldforderung weit hinaus ging. So nahm der Angeklagte im Juli 2019 einen Job in dem Call Center an, in dem Elif T. arbeitete. "Das war kein Zufall, sondern diente der Kontrolle", so der Vorsitzende Richter. Ein Mitarbeiter der Firma sagte zwar aus, der Angeklagte hatte erzählt, es ginge nur um die Küche, doch das Gericht erkannte darin einen Rechtfertigungsversuch für sein Verhalten. "Die Küche diente als Verteidigungsstrategie", hielt Gerd Rackwitz dem Angeklagten vor.
Denn auch in der Tatnacht, so behauptete Oliver M., habe er nur besagte Küche im Sinn gehabt. Weil seine Ex-Freundin ihm die Rückgabe verweigerte, habe er sich entschieden, die Küche mit einem Hammer zu zertrümmern. Zu diesem Zweck klingelte er am 26. Oktober mehrfach bei der Getöteten, doch sie machte nicht auf. Das erschien dem Vorsitzenden Richter wenig plausibel, schließlich hatten die Mutter und die Nebenklägerin ausgesagt, den ganzen Nachmittag bei Elif T. gewesen zu sein – von mehrfachem Klingeln berichteten sie nichts.
Für Rackwitz war die Tatsache, dass sich die Getötete abends mit einem Mann traf, der ausschlaggebende Faktor. Es sei zwar nicht erwiesen, doch wahrscheinlich, dass der Angeklagte vermutete, dass seine Ex-Partnerin sich mit einem anderen Mann traf. In ihrem Stalking-Tagebuch hatte Elif T. notiert, dass der Angeklagte ihr in diesem Fall mit dem Tod gedroht habe.
Oliver M. verschaffte sich in der Tatnacht Zutritt zum Treppenhaus und wartete auf seine Ex-Partnerin. Dass es dann, wie von ihm behauptet, zu einem Streit kam, bei dem Elif T. ein Messer zückte, hielt Gerd Rackwitz "vorsichtig ausgedrückt für extrem fernliegend". Das Gericht glaubt, dass die Tat geplant war und aus niederen Beweggründen geschah, hießt es in der Urteilsbegründung.
Verteidigerin Ute Mannebach-Junge kündigte an, man werde in Revision gehen. Sie und ihr Kollege Steffen Lindberg wollen erreichen, dass das Urteil auf Totschlag abgemildert wird.
Update: Mittwoch, 15. Juli 2020, 18.53 Uhr
Ein klassischer Fall von eskaliertem Stalking
Von Olivia Kaiser
Mannheim. Ein 34-Jähriger muss sich derzeit vor dem Mannheimer Landgericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, seine Ex-Freundin Elif T. (Name von der Redaktion geändert) im vergangenen Oktober im Treppenhaus ihres Wohnhauses mit circa 30 Messerstichen getötet zu haben. Zuvor hatte die 33-jährige Mutter einer fünfjährigen Tochter den Angeklagten bei der Polizei wegen Stalking angezeigt. Oliver M. hat mittlerweile vor Gericht eingeräumt, dass er Elif T. niedergestochen hat, gibt aber an, sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern zu können.
Professor Harald Dreßing, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim, verfolgt den Prozess als Sachverständiger und hat am Montagvormittag dem Gericht sein Gutachten vorgetragen. Es handle sich hier um einen klassischen Fall von "eskaliertem Stalking" gegenüber der Ex-Partnerin, so Dreßing. Aber er stellte klar: "Der Angeklagte ist nicht psychisch krank. Bei Stalking handelt es sich um eine Straftat, nicht um eine psychische Krankheit."
In seiner Expertise ging Dreßing auf zwei Szenarien ein: die Version der Staatsanwaltschaft und die von Oliver M. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nach der Trennung des Paars im April 2019 die Getötete massiv verfolgte. Das belege auch Elifs Stalking-Tagebuch und ihre Anzeige bei der Polizei. In seiner Aussage erklärte der Angeklagte, er habe seine Ex-Freundin nur so häufig kontaktiert, weil er die von ihm bezahlte Küche zurückhaben wollte. Als ihm dies verweigert wurde, sei er mit einem Hammer zur Wohnung der Ex-Partnerin gegangen, um die Küche mit dem Werkzeug zu zerstören. ES kam zum Streit. Elif T. habe im Treppenhaus ein Messer gezückt, daraufhin habe er mit dem Hammer zugeschlagen und das Messer an sich genommen. An den Rest könne er sich nicht erinnern.
Harald Dreßing bezeichnete den Angeklagten als "zurückgewiesenen Stalker", dessen Aussage zeige, dass er "hartnäckig uneinsichtig ist und sich selbst im Recht sieht." Die Behauptung, dass er die Trennung akzeptiert hatte, und es nur um die Küche ging, sei eine "Wunschvorstellung" und unvereinbar mit der massiven Zerstörungswut gegen die Möbel. "Das ist eine psychodynamische Verschiebung", so der Gutachter. Das destruktive Gewaltpotenzial habe sich gegen die Frau und nicht die Küche gerichtet. Er sieht Rache als Motiv.
Eine tief greifende Bewusstseinsstörung schloss der Sachverständige aus. Der Täter habe weder Alkohol oder Drogen konsumiert, noch zum Tatzeitpunkt unter einer Depression oder Psychose gelitten. Auch an eine Tötung im Affekt glaubt der Experte nicht. Dazu passe nicht, dass der Angeklagte die Tat bei seiner Festnahme abstritt. Zudem ließ er auch nach dem Eingreifen einer Freundin nicht von seiner Ex-Partnerin ab. Das hätte ihn eigentlich aus seinem "Affekt-Tunnel" holen müssen, sagte Harald Dreßing. Doch er verletzte die Frau mit dem Messer und wandte sich dann wieder seinem Opfer zu. Der forensische Psychiater sah zwar im Angeklagten narzisstische Persönlichkeitszüge, aber keine krankhafte seelische Störung.
Im Anschluss folgten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, den Anwälten der Nebenkläger und der Verteidigung. Oberstaatsanwalt Peter Lintz forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mord aus niedrigen Beweggründen und sah auch die besondere Schwere der Schuld gegeben. Er schenkte der Version von Oliver M. keinen Glauben und fand es "fast an der Grenze des Erträglichen", wie das Opfer zum Täter gemacht werde. Die Handyortung beweise, dass der Angeklagte am Tatort war, auf dem Hammer befinde sich Blut und DNA von beiden. Lintz betonte die hohe Brutalität, die er in seiner Laufbahn so noch nicht erlebt habe. Für ihn war der Tatbestand des Mords in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung erfüllt.
Der Anwalt der Freundin der Getöteten, die durch einen Stich in die Leber schwer verletzt wurde und notoperiert werden musste, erklärte, dass seine Mandantin sehr unter den Folgen der Tat leide. Er verlas das Gutachten eines Psychiaters, der ihr eine posttraumatische Belastungsstörung attestierte und verlangte für seine Mandantin ein Schmerzensgeld von mindestens 15 000 Euro. Zudem plädierte er auf versuchten Mord.
Sabrina Hausen, die die Familie von Elif T. vertritt, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Sie hob hervor, dass der Angeklagte die Tatwaffe gewechselt habe, was gegen eine Tat im Affekt spreche, und die Getötete trotz eines gegen ihn laufenden Verfahrens wegen Stalkings weiter verfolgt und bedroht habe. Die Tat habe er geplant.
Genau dem widersprachen die Anwälte des Angeklagten, Ute Mannebach-Junge und Steffen Lindberg. Das Geschehene sei zwar eine "unwahrscheinliche Tragödie", so Mannebach-Junge, doch sie sah eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund eines "affektähnlichen Zustands" ihres Mandanten. Lindberg gab zu bedenken, dass der Beschuldigte keine Vorstrafen hat, die Schmerzensgeld- und Entschädigungsforderungen der Nebenkläger anerkennt und sich zur Tat geäußert hat. Die Anwälte plädierten auf Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, überließen es aber dem Gericht, die Länge der Freiheitsstrafe zu bestimmen. Das Urteil fällt am Mittwoch, 15. Juli.
Update: Montag, 13. Juli 2020, 18.42 Uhr
Von Volker Endres
Mannheim. "Sie war die Liebe meines Lebens", erklärt Oliver M. am Dienstag vor dem Mannheimer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Mannheimer vor, seine frühere Lebensgefährtin Elif T. (Name von der Redaktion geändert) in den Morgenstunden des 27. Oktober 2019 im Treppenhaus vor ihrer Wohnungstür zunächst mit dem Hammer niedergeschlagen und dann mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Am fünften Verhandlungstag äußert sich der Mann erstmals selbst und gibt zu, seine Ex-Freundin mit dem Hammer niedergeschlagen zu haben. Bisher hat er immer bestritten, etwas mit dem Tod der 33-Jährigen zu tun gehabt zu haben – so auch bei der Festnahme wenige Stunden nach der Tat in seiner Wohnung.
Doch zunächst macht der Kriminalbeamte, der den Mann nach dem Zugriff des SEK verhört hatte, seine Aussage. Der Beschuldigte gab damals an, nichts von der Tötung seiner Ex-Freundin gewusst zu haben und war in Tränen aufgelöst. "Er hat dabei wohl eine schauspielerische Meisterleistung vollbracht, wenn ich das so sagen darf", so die Einschätzung des Ermittlers. Dann kündigt der Verteidiger Steffen Lindberg an, sein Mandant wolle eine Erklärung abgeben.
Ruhig beginnt der 34-Jährige, der dabei von seinen Notizen abliest, über seine Jugend zu berichten: Der Vater schlug ihn und seine Mutter regelmäßig. Er litt unter der häuslichen Gewalt, trotzdem war es schlimm für ihn, als sich seine Eltern 2010 schließlich scheiden ließen. Er begann, als Servicekraft in einer Spielothek zu arbeiten. Über ihre Mutter, die dort als Reinigungskraft tätig war, lernte er Anfang 2016 Elif T. kennen. "Sie hat mir sofort gefallen", erzählt er.
Die beiden wurden ein Paar, obwohl sie zunächst ihre Liebe geheim halten mussten, da Elifs Familie nur einen Moslem als Freund akzeptierte. Trotzdem wollten beide heiraten. Immer wieder beteuert er, wie sehr er Elif T. geliebt habe – ebenso ihre kleine Tochter. Mehrfach bricht er in Tränen aus. Doch nach einem Urlaub im Sommer 2018 sei sie völlig verändert zurückgekehrt, "als ob sie in der Türkei eine Gehirnwäsche bekommen hätte". Plötzlich sei es nur noch um Geld gegangen.
Elif T. zog in eine Wohnung, die nach der Hochzeit ihr gemeinsames Heim werden sollte. Deshalb sollte er ihr monatlich 1000 Euro zahlen, doch das sei bald nicht mehr genug gewesen. Zudem kaufte sie eine neue Küche, die er ebenfalls in monatliche Raten abbezahlen sollte. Um das alles zu finanzieren, nahm er einen Kredit über 18 000 Euro auf.
Im Sommer 2019 beendete Elif T. die Beziehung. Für ihn sei eine Welt zusammengebrochen, sagt der 34-Jährige und muss wieder weinen. "Sie bezeichnete mich als Nichtsnutz und Penner. Ich habe alles für sie getan, und sie hat mich zutiefst verletzt." Daraufhin wollte er die Küche von ihr zurück, doch das habe sie verneint. "Ich werde dich jeden Tag nerven, bis ich die Küche wieder habe", versprach er ihr nach eigener Aussage daraufhin. Ein zentraler Punkt der Verhandlung ist der Stalking-Vorwurf, den er so erklärt. Mehrere Zeugen, darunter Arbeitskollegen und die Mutter der Getöteten, hatten zuvor ausgesagt, dass Oliver M. seine Ex-Freundin auf Schritt und Tritt verfolgte. Sie erstattete bei der Polizei Anzeige wegen Stalking und hielt alle Begegnungen in einem Tagebuch fest.
Am Abend des 26. Oktober sei er zur Wohnung seiner Ex-Freundin in der Innenstadt gegangen, um die Küche mit einem Hammer, zu Kleinholz zu verarbeiten, berichtet der Angeklagte weiter. Damit erklärte der Mann, warum er mit einem Hammer im Treppenhaus aufgetaucht war. Dort wartete er, bis sie gegen 2 Uhr zurückkehrte. "Wir haben gestritten. Dann hat sie mich beleidigt. Und dann ist es eskaliert", so seine Worte zum Tathergang. Demnach habe die Frau ein Messer gezückt und wollte ihn damit angreifen. "Im Schock habe ich mit dem Hammer ausgeholt und sie damit auf den Kopf gehauen. Und dann habe ich nur noch schwarz gesehen."
Dass er mit dem Messer auf Elif T. eingestochen haben soll, weiß er nicht mehr. Ebenso wenig, dass er eine Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die zu Hilfe eilen wollte, schwer verletzte. "Das tut mir sehr leid", betont er. Elif T. verstarb im Treppenhaus. "Ich kann nichts dafür. Ich bin doch kein Mörder. Das Schlimmste ist, dass ich sie jetzt niemals wieder sehe."
Da sich der Angeklagte bisher nicht selbst geäußert hat, wird die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen auf den nächsten Verhandlungstag am Montag, 13. Juli, verschoben, damit die getätigte Aussage in das Gutachten einfließen kann.
Update: Dienstag, 7. Juli 2020, 18.45 Uhr
Mannheim. (oka) Bisher hat er immer geschwiegen und auch sonst wenig Gefühlsregungen gezeigt. Doch am Dienstag ergriff der 34-jährige Oliver M., der beschuldigt wird, im vergangenen Oktober seine Ex-Freundin ermordet zu haben, zum ersten Mal während der Verhandlung am Mannheimer Landgericht das Wort.
Ausführlich schildert er seine Lebensumstände, die Geschichte seiner Beziehung mit der getöteten Elif T. (Name von der Redaktion geändert) und die Geschehnisse in der Tatnacht.
Der 34-Jährige beschrieb zunächst zerrüttete Familienverhältnisse. Der Vater verprügelte ihn und seine Mutter häufig und hatte Affären. 2010 trennte sich die Mutter endlich vom Vater. Sein persönliches Verhältnis zu Mutter und Schwester sei innig, betonte der Angeklagte.
Er fand Arbeit als Servicekraft in einer Spielothek. Der Job habe ihm Spaß gemacht, und er sei bei den Kunden beliebt gewesen. 2016 lernte er Elif T. kennen, deren Mutter in der Spielothek als Reinigungskraft arbeitete. Es sei Liebe auf den ersten Blick gewesen. Doch zunächst habe das Paar die Beziehung geheim halten müssen, da Elifs Familie nur einen Moslem als Freund ihrer Tochter akzeptiert habe.
Beide seien sehr glücklich gewesen, auch mit der kleinen Tochter der Getöteten habe er sich sehr gut verstanden. "Sie war wie eine Tochter für mich." Elif wollte sich von ihrem Mann, der in der Türkei lebte, scheiden lassen, dann sollte geheiratet werden. Mehrfach betonte der Angeklagte, wie sehr er die Getötete geliebt habe und brach in Tränen aus.
Doch ab Mitte 2018 habe sich seine Freundin nach einem Urlaub stark verändert, "als hätte sie eine Gehirnwäsche bekommen". Sie sei in eine Wohnung neben ihrer Mutter gezogen. Nach der Heirat hätte auch er einziehen sollen, weil es sich also um ihr künftiges gemeinsames Heim handelte, sollte er 1000 Euro monatlich bezahlen. Dafür habe er einen Kredit aufgenommen, erzählte er. Dann habe seine Lebensgefährtin eine komplette Küche gekauft, die er ebenfalls mit monatlichen Raten abbezahlen sollte.
Nach der Trennung 2019 wollte er die Küche zurück haben. Nur deshalb habe er die Getötete, die den Angeklagten bei der Polizei wegen Stalking angezeigt hatte, täglich kontaktiert. Schließlich nervte ihn die Situation so sehr, dass er die Küche mit einem Hammer zertrümmern wollte. Deshalb ging er in der Tatnacht vom 26. auf den 27. Oktober 2019 mit einem Hammer zur Wohnung seiner Ex-Freundin. Dort wartete er auf sie vor ihrer Wohnungstür.
Als sie gegen 2 Uhr nach Hause kam, habe man vor der Tür gestritten. Weil sie plötzlich eine Messer zückte, habe er sie mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen, erklärte er weinend. Was dann passierte, kann er nicht sagen. "Es ist alles schwarz." Die Freundin der Getöteten, die er mit dem Messer verletzte, habe er nicht wahrgenommen. Es tue ihm sehr leid. "Ich bin kein Mörder", erklärte er abschließend. "Ich könnte niemanden bewusst töten."
Der Prozess wird am Montag, 13. Juli, fortgesetzt.