Verwaltungsgerichtshof kippt die Sperrzeitregelungen
Die Kläger bekommen Recht, die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt sind unwirksam

Heidelberger Partymeile "Untere Straße" bei Nacht. Foto: Philipp Rothe
Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um Nachtruhe müssen die Bewohner der historischen Altstadt von Heidelberg den Feierlärm aus Kneipen nicht mehr bis in den frühen Morgen hinnehmen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Sperrzeitverordnung am Mittwoch für unwirksam. Die Interessen der Anwohner hätten in einem zu hohem Maße zurückstehen müssen, während die