Heidelbergerin fälschte ihr Zeugnis, um studieren zu können
Die heute 32-Jährige ließ sich illegal ihr Abschlusszeugnis "verbessern" und muss dafür nun 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Von Joris Ufer
Heidelberg. Eine 32-jährige Heidelbergerin ist am Montag vom Heidelberger Landgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden – sie hatte 2016 ihr Berufsschulzeugnis frisiert: Indem sie zehn der zwölf Abschlussnoten von einem Fälscher ändern ließ, stand am Ende ein Notenschnitt von 2,3 statt 3,8.
So konnte sie damals einen Studienplatz der Sozialen Arbeit an der Hochschule in Mannheim ergattern, doch noch vor ihrem Abschluss flog die Fälschung auf. Mittlerweile studiert die Frau in den USA und wurde deshalb in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Geboren und aufgewachsen ist die 32-Jährige in Heidelberg, 2013 schloss sie die Berufsschule mit einem Schnitt von 3,8 ab – nicht genug für einen Studienplatz der Sozialen Arbeit. Das sei aber schon immer ihr Traum gewesen, sagt ihr Verteidiger Seán Hörtling. Also ließ sie ihr Zeugnis fälschen. Von wem, blieb unklar.
Mit dem neuen Zeugnis wurde sie 2016 an der Hochschule Mannheim angenommen. Drei Jahre lang studierte sie dort und machte sogar ein Auslandssemester in den Vereinigten Staaten. Seine Mandantin habe während all dieser Zeit unter ihrem schlechten Gewissen gelitten, betonte Hörtling. Sie vertraute sich schließlich einer Kommilitonin an – und flog auf. Vermutlich schrieb sie die anonyme E-Mail, welche die Hochschulleitung auf ihre Spur brachte.
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Das Amtsgericht erließ Ende 2019 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung – eine öffentliche Hauptverhandlung hatte es also nicht gegeben. Die Frau legte jedoch Einspruch ein, sodass das Amtsgericht eine Hauptverhandlung anberaumte. Die Frau war aber bereits im Frühjahr 2020 in die USA gezogen, um ein neues Studium an einem New Yorker Community College aufzunehmen. Die Corona-Beschränkungen ab März 2020 machten eine Reise zurück nach Deutschland unmöglich.
Erst im Januar 2022 gab es endlich ein Urteil in erster Instanz: 90 Tagessätze zu je 20 Euro. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen in Berufung – und verhandelten nun deswegen am Landgericht. "Man muss auch das Ausmaß der Rechtsverletzung sehen", erklärte die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses: "Diesen Studienplatz hatte über drei Jahre kein anderer zur Verfügung."
Verteidiger Hörtling hingegen beantragte die Einstellung des Verfahrens: Mehr als drei Jahre sind vom ersten Strafbefehl bis zum aktuellen Urteil vergangen. Seine Mandantin sei durch die psychischen Belastungen des langen Verfahrens jetzt in therapeutischer Behandlung.
Weil kaum Zweifel an der Schuld der Angeklagten bestanden, einigten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger darauf, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken, sodass es inzwischen nur noch um die Höhe der Strafe ging und die drei geladenen Zeugen gar nicht gehört werden mussten. Auch die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück.
Hörtling bat die Vorsitzende Richterin Kathrin Janicki darum, seine Mandantin finanziell zu schonen. Ihre Familie habe durch das teure Studium in New York wenig Geld, und sie selbst dürfe dort aus aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht arbeiten. "Durch diese Sache hat sich ihre Studienzeit verdoppelt", erklärte er. "Erreicht hat sie mit ihrer Tat also nichts." Dazu kämen die psychischen Belastungen.
Richterin Janicki folgte in ihrem Urteil letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft: 50 Tagessätze zu je 20 Euro. Dabei bezog sie strafmildernde Umstände mit ein, betonte aber auch: "Es muss Folgen haben, wenn sich jemand unter Aufwendung krimineller Energie einen Studienplatz erschleicht, der einem anderen zugestanden hätte."