Neckarwiese

Abifeiern in Heidelberg – Stadt und Polizei mahnen zur Rücksicht

Aufruf zur Rücksichtnahme: Vor den Abiturfeiern an der Neckarwiese erinnern Stadt und Polizei an Cannabisverbot, Lärmschutz und Jugendschutz. Es soll umfassend kontrolliert werden.

23.07.2025 UPDATE: 23.07.2025 16:11 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Auch in diesem Jahr werden die Absolventen der Heidelberger Schulen und aus dem Umland wieder auf dem Neckarvorland feiern. Stadt und Polizei wollen die Feiern begleiten und für die Einhaltung der Regeln sorgen. Archiv-Foto: Rothe

Heidelberg. (RNZ/rl) Anlässlich der anstehenden Abiturfeiern, die in der Altstadt und vor allem der Neckarwiese stattfinden, weisen Stadt und Polizei auf Regeln für ein friedliches Miteinander von feiernden Jugendlichen und Neckarwiesen-Anwohnern.


Cannabiskonsum

  • Während der Feiern wird die Einhaltung des Cannabisgesetzes besonders kontrolliert.
  • Ordnungsamt und Polizei weisen darauf hin, dass der Konsum von Cannabisprodukten für Personen unter 18 Jahren verboten ist.
  • Verboten ist der Konsum von Cannabisprodukten für Personen 18 Jahren.
  • Verboten ist auch der öffentliche Konsum in unmittelbarer Nähe von Unter-18-Jährigen.
  • Das Konsumverbot gilt auch in der Nähe von Schulen, Kindern und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Verkauf und Überlassung von Cannabis an Kinder und Jugendliche steht unter Strafe.

Lärm

  • Verboten ist der Betrieb von Bluetooth- und Musikboxen sowie Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr.
  • Anwohner dürfen nicht durch Lärm, Rauch oder andere Weise unzumutbar gestört werden.
  • Gruppen dürfen sich zwischen 23 und 6 Uhr nur dort aufhalten, wenn dabei die Nachtruhe der Anwohner ungestört bleibt.

Jugendschutzkontrollen

  • Am Mittwoch, 30. Juli, gibt es Jugendschutzkontrollen in Heidelberg.
  • Auf dem Neckarvorland werden Mitarbeiter der Heidelberger Ämter, der Kommunale Ordnungsdienst und Polizeibeamte die Feiern begleiten.
  • Kinder und Jugendliche werden bei unerlaubtem Alkohol-, Cannabis- oder Tabakkonsum angesprochen, Alkoholika beschlagnahmt.
  • Der Verkehr an der Uferstraße wird vom Gemeindevollzugsdienst überwacht.

Beratungsangebote

  • Die Schulen in Heidelberg und im Umkreis wurden gebeten, die Schüler über die Kontrollen auf dem Neckarvorland zu informieren und sie zum vernünftigen Umgang mit Alkohol aufzurufen. Auch sollten sie darauf hinwirken, dass der anfallende Müll umgehend entsorgt wird.

Öffentliche Toiletten und Mülleimer

  • Eine Übersicht öffentlicher Toiletten und Mülleimer gibt es unter buergerportal.heidelberg.de oder in der "MeinHeidelberg"-App.
  • Ergänzend werden an der Neckarwiese mobile Toiletten aufgestellt.
  • Stadt-Mitarbeiter verteilen orange Müllsäcke an die Schüler.

Brandgefahr

  • Falls in Heidelberg die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen wird, wird auf Grillplätzen und Feuerstellen das Grillen untersagt. Auch die Grillplätze auf der Neckarwiese werden in diesem Fall gesperrt.
  • Erst, wenn eine dauerhafte Entschärfung auf mindestens Waldbrandstufe 3 in Aussicht ist, können die vorgesehenen Grillflächen wieder genutzt werden.
  • Die Waldbrandgefahrenstufe kann tagesaktuell auf www.dwd.de eingesehen werden.

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