Stadt schließt Lebensmittelladen
Der Grund sind zahlreiche Gesetzesverstöße. Das Einzelhandelsgeschäft in der Innenstadt war aufgefallen.

Rathaus Heilbronn. Foto: Brigitte Fritz-Kador
Heilbronn. (RNZ) Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hat in seiner Funktion als Gewerbebehörde die weitere Ausübung eines Einzelhandelsgeschäfts in der Heilbronner Innenstadt untersagt.
Das Geschäft war in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Gesetzesverstöße aufgefallen, insbesondere wurde, so beschreibt es die Stadtverwaltung, "beharrlich" gegen lebensmittelrechtliche, jugendschutzrechtliche, abfallrechtliche, gewerberechtliche und baurechtliche Bestimmungen verstoßen. Zudem seien strafrechtliche Ermittlungen anhängig.
Im Vorfeld der Schließung hatte sich das Ordnungsamt intensiv mit mehreren Polizeidienststellen, dem Zoll sowie einigen städtischen Ämtern abgestimmt. Dem Inhaber wurde die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt; die Gewerbetätigkeit des Einzelhandelsgeschäfts wurde inzwischen eingestellt.
Überdies bezieht sich die Untersagung nicht nur auf das konkrete Gewerbe, sondern verbietet dem Inhaber auch grundsätzlich die Ausübung aller anderer Gewerbe – und zwar bundesweit und auf unbestimmte Zeit. Ordnungsamtsleiterin Solveig Horstmann betont, dass die rechtlichen Hürden für eine Gewerbeuntersagung hoch seien.
Das Ordnungsamt habe die rechtlichen Möglichkeiten jedoch voll ausgeschöpft, insbesondere um wichtigen Belangen des Gesundheits- und Jugendschutzes gerecht zu werden.