Kneipen-Öffnungszeiten

Der Streit um den Altstadt-Lärm ist noch lange nicht vorbei

Vor der Gerichtsentscheidung: Kläger kündigen an, strenge Kneipenöffnungszeiten durchzusetzen - Bürgermeister hofft auf Kompromiss

25.03.2018 UPDATE: 26.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden
'Wir wollen schlafen'. Der Streit um die Sperrzeiten schwelt seit Jahren. Schon im Jahr 2009 hängten einige Altstadt-Bewohner in der Unteren Straße Protestbanner auf. Archivfoto: Hoppe

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Noch in dieser Woche will der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung zu den Kneipenöffnungszeiten in der Heidelberger Altstadt verkünden. Der Streit um den nächtlichen Lärm wird damit aber noch lange nicht beendet sein. Werner Finger, Anwalt der Kläger, kündigte nämlich inzwischen an, dass sich seine Mandanten mit dem Vergleichsvorschlag der Stadtverwaltung nicht zufrieden geben werden. Bürgermeister Wolfgang Erichson hatte am Rande der Verhandlung in Mannheim angeboten, dem Gemeinderat Kneipenöffnungszeiten von werktags bis 2 Uhr und am Wochenende bis 3 Uhr vorzuschlagen.

Nach der Verhandlung vom 6. März in Mannheim ist davon auszugehen, dass der sechste Senat die bisher gültige Sperrzeitsatzung aufheben wird. "Wir sind uns alle einig, dass es in der Altstadt nachts zu laut ist", hatte die Vorsitzende des Senats, Else Kirchhof, bekundet. Zugleich betonte die Richterin aber auch, dass sie keine konkreten Angaben machen könne, welche Kneipenöffnungszeiten akzeptabel wären. Vielmehr sei es Aufgabe des Gemeinderates und der Stadtverwaltung, eine neue Sperrzeitsatzung zu verabschieden und die Interessen der Anwohner, der Wirte und der Altstadt-Besucher gegeneinander abzuwägen.

Bis Ende 2014 galt in der Altstadt, dass die Kneipen werktags um 2 Uhr morgens und am Wochenende um 3 Uhr schließen müssen. Doch nachdem der Gemeinderat diese Satzung aufgehoben hatte, reichten Adelheid und Nicolai Wessendorf sowie Wolfgang Ditscheid, mit Unterstützung vieler weiterer Altstädter, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage ein. Zwar gibt es inzwischen wieder neue Sperrzeiten für das Heidelberger Kneipenviertel - an den meisten Werktagen dürfen die Gaststätten bis 2 Uhr, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag bis 4 Uhr öffnen. Diese Regelung ist den Klägern aber immer noch viel zu liberal. Und auch mit der alten Satzung von 2014 wolle man sich nicht mehr zufrieden geben, so Anwalt Finger.

Er habe in der mündlichen Verhandlung zwar betont, dass mit der Abschaffung der alten Sperrzeitsatzung die Lärmbelästigung für die Anwohner noch einmal erheblich zugenommen habe. "Dies bedeutet aber keineswegs, dass die Situation zuvor hinnehmbar war", sagt Finger. Ein Beweis dafür sei, dass auch andere Altstädter bereits 2010 gegen die damals geltenden Kneipenöffnungszeiten geklagt hatten.

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Die Anwohner, die er nun vertrete, seien gewillt, "gegebenenfalls auch im Wege einer Normerlass-Klage eine noch wesentlich weitergehende Sperrzeitregelung durchzusetzen", kündigt Finger an. Konkret heißt das: Wenn der Gemeinderat den Klägern nicht mit einer in ihren Augen zufriedenstellenden Sperrzeitsatzung entgegenkommt, werde man erneut Klage einreichen. Dieses Mal ginge es dabei aber nicht mehr allein darum, die bestehende Regelung zu überprüfen. Vielmehr solle das Verwaltungsgericht Karlsruhe und - wenn nötig - auch der Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz konkrete Kneipenöffnungszeiten festlegen. Finger: "Aufgrund der Tatsache, dass die Bewohner der Altstadt bis tief in die Nacht durchgehend Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, die nach der Rechtsprechung gesundheitsgefährdend sind, sehen wir hierfür auch gute Erfolgsaussichten."

Bürgermeister Wolfgang Erichson hat unterdessen die Hoffnung auf einen Kompromiss noch nicht aufgegeben: Sobald der Verwaltungsgerichtshof die Heidelberger Sperrzeitsatzung für unwirksam erklärt habe, werde er wieder den "Runden Tisch Altstadt" einberufen. Danach will er dem Gemeinderat wieder einen neuen Vorschlag zu den Kneipenöffnungszeiten vorlegen.

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