Schlierbacher wollen Aus für Poller nicht hinnehmen
Gericht hält die Durchfahrtssperre an der Unterführung Am Gutleuthofhang für rechtswidrig. Dagegen regt sich Widerstand.
Von Anica Edinger
Heidelberg. Er sollte für mehr Sicherheit in Schlierbach sorgen – jetzt muss der Poller an der Unterführung am Gutleuthofhang entfernt werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 24. Juni entschieden, dass der Poller und damit die Sperrung der Unterführung für den Autoverkehr rechtswidrig ist und der zuvor bestehende Zustand wiederherzustellen sei.
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