Nimmt die Heidelberger Campus-Bahn die nächste Hürde?
Heute berät der Verwaltungsgerichtshof über das Nahverkehrsprojekt im Neuenheimer Feld - Klage des DKFZ wird separat verhandelt

Besonders strittig ist die Trasse durch die Straße "Im Neuenheimer Feld". Foto: Alex
Von Holger Buchwald
Heidelberg: Jetzt aber wirklich: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Termin am 9. März zur Straßenbahn ins Neuenheimer Feld kurzfristig aufgehoben hatte, wird der Rechtsstreit zwischen Universität und Regierungspräsidium am heutigen Dienstag ab 10.30 Uhr im Sitzungssaal III in der Schubertstraße 11 in Mannheim verhandelt.
In der Sitzung geht es auch um die Klage des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das sich ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss wehrt. Stadt und Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) hatten im Sommer letzten Jahres als Vorhabenträger noch einmal zahlreiche Änderungswünsche beim Regierungspräsidium eingereicht, um den wissenschaftlichen Einrichtungen im Neuenheimer Feld entgegenzukommen. Da der Planänderungsbeschluss aber erst im Januar erfolgte und man den Parteien noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme geben wollte, wurde der ursprüngliche Gerichtstermin verschoben.
Die Universität begründet ihre Klage gegen die Straßenbahntrasse mit der Wissenschaftsfreiheit. Das Neuenheimer Feld sei nach dem gültigen Bebauungsplan ein Sondergebiet, in dem kein öffentlicher Durchgangsverkehr erlaubt sei. Die Wissenschaftler wollen schon seit Jahren verhindern, dass sowohl der Auto- als auch der Nahverkehr durch die Straße "Im Neuenheimer Feld" fließen. Zumindest eins von beiden - am liebsten die Bahn - solle über den Klausenpfad geführt werden. Trotz der Verbesserungen in den Planunterlagen befürchtet die Universität nach wie vor Elektrosmog und Erschütterungen, die die empfindlichen Gerätschaften im Physikalisch-Chemischen Institut und in den Geowissenschaften stören könnten.
Die Stadt hingegen verweist auf die Bedeutung des fast 40 Millionen Euro teuren Projekts. Im Bereich des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und des Max-Planck-Instituts wurden die Pläne für die Zufahrten geändert. Zudem wäre ein stromloser Betrieb der Straßenbahnen nunmehr nicht nur vor dem DKFZ und der Kopfklinik, sondern auch vor dem Physikalisch-Chemischen-Institut möglich. Mit einem punktförmigen Masse-Feder-System an den Haltestellen sollten auch die Erschütterungen auf ein Minimum reduziert werden.
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In den vergangenen Wochen beharrten sowohl Oberbürgermeister Eckart Würzner als auch Universitätsrektor Bernhard Eitel auf ihren Positionen, sie wollten nun das VGH-Urteil abwarten. Mit der Verhandlung morgen ist das letzte Wort aber noch immer nicht gesprochen. Die Klage des DKFZ wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Ein Termin steht laut VGH-Sprecher Matthias Hettich noch nicht fest.



