Heidelberger Campus-Bahn auf dem Wartegleis

Eine Verhandlung zu dem Thema wurde erneut vertagt

08.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Umkämpfte Trasse: Die Entscheidung, ob im Neuenheimer Feld jemals eine Straßenbahn fährt, ist wieder mal verschoben. Foto: Alex

Von Holger Buchwald

Der Rechtsstreit um die Straßenbahn ins Neuenheimer Feld dreht eine weitere Ehrenrunde. Gestern hob der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) den für heute anberaumten mündlichen Verhandlungstermin auf. Wann er wiederholt wird, sei derzeit noch nicht abzusehen, so VGH-Sprecher Matthias Hettich.

Grund für die Absage ist, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe erst am 27. Januar - und damit kurz vor der VGH-Verhandlung - den Änderungsanträgen von Stadt und Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) zu den Campus-Bahn-Plänen zugestimmt hatte: Mit einer Verschiebung der Trasse um wenige Meter im Hofmeisterweg sollte der Botanische Garten weitgehend geschützt werden. Der stromlose Betrieb der Bahnen sollte neben den Bereichen vor dem DKFZ und der Kopfklinik nun auch vor dem Physikalisch-Chemischen-Institut mit seinen für Elektrosmog anfälligen Geräten möglich sein. Und indem die Schienen zwischen den Haltestellen Kopfklinik und Geowissenschaften in einem punktförmigen Masse-Feder-System gelagert werden, sollten die Erschütterungen auf ein Minimum reduziert werden. Mit all diesen Änderungen wollten RNV und Stadt den wissenschaftlichen Einrichtungen entgegenkommen.

Nun haben Universität, DKFZ und Max-Planck-Institut mit umfangreichen Schriftsätzen begründet, warum sie ihre Klage gegen die Straßenbahn trotz der Planänderungen aufrechterhalten, worauf das Regierungspräsidium als Beklagter um weitere Bedenkzeit bat. Bis zur mündlichen Verhandlung könne man sich nicht sachgerecht zu den Argumenten der Bahngegner äußern. Der Vorsitzende des 5. Zivilsenats des VGH sah dies genauso und hob daraufhin den Verhandlungstermin auf.

Warum die Universität sich weiterhin gegen die Campus-Bahn wehrt, begründet Kanzlerin Dr. Angela Kalous: "Unsere Bedenken wurden in dem Planänderungsverfahren nicht berücksichtigt." Auch der neue Beschluss beschneide die Wissenschaftsfreiheit. So solle zwar die Straßenbahn auf einer weiteren Strecke stromfrei geführt werden, durch die notwendigen Einbauten würden aber genau dort dann wiederum die Erschütterungen zunehmen, so die Befürchtungen. Zudem stehe die Universität auf dem Standpunkt, dass das Neuenheimer Feld nach dem gültigen Bebauungsplan ein Sondergebiet sei, in dem kein öffentlicher Durchgangsverkehr erlaubt sei. Die Wissenschaftler wollen schon seit Jahren verhindern, dass sowohl der Auto- als auch der Nahverkehr durch die Straße "Im Neuenheimer Feld" geführt werden. Zumindest eines von beiden - am liebsten die Bahn - solle über den Klausenpfad geführt werden.

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