Heidelberg

Möbel, E-Roller, Autos - Nichts darf den Gehweg blockieren (Update)

Nach "Klappstuhl-Verbot": Stadt beruft sich auf bundesweit geltende Regel - Gehwegparken war bislang geduldet

24.06.2021 UPDATE: 05.07.2021 16:07 Uhr 3 Minuten
Einen Stuhl vor das Haus stellen und den Sommer genießen? Das ist streng verboten in der Krämergasse! Foto: Philipp Rothe

Heidelberg. (shy) Vor zwei Wochen ärgerten sich Anwohner der Krämergasse über den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), weil dieser ihnen ein "Klappstuhl-Verbot" auf dem schmalen Gehweg vor ihrem Haus ausgesprochen hatte. Und die Stadt gab dem Ordnungsdienst danach vollkommen recht (die RNZ berichtete). Die Stadt stellt nun auf erneute Nachfrage der RNZ außerdem klar, dass es mitnichten nur in der Heidelberger Altstadt verboten sei, Möbel auf den Gehweg zu stellen. Diese Regel gelte bundesweit – und sie betreffe auch gar nicht nur Klappstühle, sondern alles, was den Gehweg irgendwie blockiert.

Sprich: Auch Fahrräder, E-Roller oder Autos dürfen den Gehweg nicht blockieren. Genau das tun aber diese drei Fahrzeugarten regelmäßig in Heidelberg – und zwar ohne dass der Ordnungsdienst dies ahndet. Warum das so ist, erklärt ein Stadtsprecher auf RNZ-Nachfrage: "Das mit den E-Rollern ist eine große Diskussion. Hier können wir den Betreiber kontaktieren, jedenfalls dann, wenn wir Kenntnis davon haben, wo ein Roller den Weg blockiert." Allerdings seien die Betreiber ohnehin verpflichtet, die Roller alle zwei Tage einzusammeln. Und bis der Leidensdruck so groß werde, dass ein herumliegender Roller gemeldet würde, sei der meist schon vom Betreiber entfernt.

Komplizierter ist es mit Fahrrädern. Faktisch dürfen auch diese einen Gehweg nicht blockieren. Allerdings darf der KOD auch keinen Strafzettel dranhängen. Würde ein Fahrrad ohne Vorwarnung einfach weggeräumt, stieße das auf wenig Verständnis, ist sich die Stadt sicher.

Und wie verhält es sich mit Autos, die Gehwege blockieren? Bei Autos habe man über Jahrzehnte hinweg eine gewisse Toleranz an den Tag gelegt, was das Gehwegparken angehe, sagt der Stadtsprecher. "Überall dort, wo wir das Gehwegparken zurücknehmen, wie etwa in der Gaisbergstraße geschehen, ist das ein Riesenproblem." Das sei deshalb so, weil sich die Menschen daran gewöhnt hätten, dass es geduldet werde.

Genau diese Erfahrung sei auch der Grund, warum man bei den Stühlen auf dem Gehweg einschreiten müsse: Die Menschen sollen sich nicht daran gewöhnen, dass das geduldet wird. Denn das Phänomen ist laut Stadt gar nicht so selten, und sei schon an vielen Stellen in der Altstadt vorgekommen. "So charmant das aussehen mag – es ist und bleibt ein blockierter Gehweg", so der Sprecher. Er betont aber auch: "Wir haben das an vielen anderen Stellen während der Pandemie, gerade in der Altstadt, sehr nachsichtig geregelt. Selbst auf der Alten Brücke haben wir Außenbewirtschaftung genehmigt. Aber wir können das nicht bei jedem Klappstuhl machen."

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Klappstuhl-Krach mit dem Ordnungsamt ärgert Altstadt-Anwohner

Von Sarah Hinney

Heidelberg. Wohl dem, der einen Balkon oder eine Terrasse hat und dort laue Sommerabende verbringen darf. Vielen Altstadtbewohnern ist dieser Luxus nicht vergönnt. Zwei Anwohner in der Krämergasse setzten sich deshalb vor einigen Tagen mit Klappstühlen vor ihre Haustür auf den Gehweg.

Doch lange saßen sie nicht. Denn der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), der bei seiner Streife durch die Innenstadt Wind davon bekam, erklärte ihnen: Das ist nicht erlaubt! Denn Klappstuhlsitzen in der Krämergasse sei eine Ordnungswidrigkeit. Zwar drückte der KOD noch einmal ein Auge zu, beim nächsten Mal aber sei ein Bußgeld fällig. So schildert es nicht nur ein Betroffener der RNZ, sondern auch ein weiterer Anwohner der Krämergasse, der sich über den Auftritt des KOD sehr ärgert.

Die Stadt gibt den Ordnungshütern allerdings volle Rückendeckung, ein Sprecher erklärt: "Der Kommunale Ordnungsdienst muss bei seiner Bestreifung darauf achten, dass Recht und Ordnung eingehalten werden." In diesem Fall handele es sich um eine "nicht genehmigte Sondernutzung der öffentlichen Fläche". Dafür brauche es eine Sondernutzungserlaubnis – und die habe nicht vorgelegen. Zudem, so der Sprecher, habe es sich mitnichten nur um zwei Klappstühle gehandelt, sondern um mehrere Stühle mit Tisch. Am Tisch sei gegessen, getrunken und Shisha geraucht worden.

Der Anwohner bleibt dabei: Es seien lediglich zwei Klappstühle gewesen. Besagter Tisch sei ein kleiner Hocker gewesen. Überdies habe der Ordnungsdienst erklärt, das Shisharauchen auf der Gasse sei kein Problem. Und man könne sich auch mit Kissen auf den Boden setzen. Lediglich die Stühle müssten weg.

Dieser Darstellung widerspricht die Stadt erneut: Die Ordnungshüter hätten lediglich darauf hingewiesen, so der Sprecher, dass ein Sitzen auf einem Treppenabsatz eine ganz andere Situation darstelle und man in solch einem Fall nicht von einer "Sondernutzung" ausgehe müsse. Überdies hätte es der Ordnungsdienst bei einer mündlichen Verwarnung belassen, obwohl die Rechtsgrundlage für ein sofortiges Bußgeldverfahren "unstrittig vorgelegen" habe.

Abschließend erklärt die Stadt zu dem Thema: "Nur durch die Ansprachen des KOD kann ein ‚Biergartenchaos’ in der Altstadt verhindert werden. Wenn jeder Anwohner seine Möbel nach ‚Lust und Laune‘ auf der öffentlichen Fläche aufstellen würde, hätte dies unter anderem fatale Folgen für Rettungsfahrzeuge." Nicht umsonst müssten sämtliche Gaststätten ihre Außenbestuhlung beantragen und genehmigen lassen.

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