Tatverdächtiger in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht
Nach dem vorläufigen Sachverständigengutachten bestünden dringende Gründe für die Annahme, dass der Fahrer die Taten "im Zustand der Schuldunfähigkeit" begangen habe

Am 25. Februar war ein Mann in eine Menschengruppe in der Heidelberger Innenstadt gefahren. Foto: Archiv
Heidelberg. (RNZ/rl) Gegen den Tatverdächtigen der Amokfahrt vom 25. Februar auf dem Bismarckplatz wurde ein neuer Unterbringungsbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Der vorherige Haftbefehl vom 26. Februar wurde aufgehoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Montagnachmittag mit.
Nach dem vorläufigen Sachverständigengutachten bestünden dringende Gründe für die Annahme,
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