Auch 2021 keine Walpurgisnacht-Feier zum 1. Mai auf der Thingstätte
Das Waldbetretungsverbot gilt ab dem 30. April bis zum nächsten Tag um 6 Uhr früh. Die Entscheidung dazu fiel unabhängig von Corona.

Heidelberg. (RNZ) Auf der Heidelberger Thingstätte wird es auch 2021 keine Walpurgisnacht-Feier in der Nacht auf den 1. Mai geben. Das teilt die Stadt mit.
Es gilt ab Freitag, 30. April, 14 Uhr ein Waldbetretungsverbot. Dieses gilt bis Samstagfrüh am 1. Mai um 6 Uhr. Die Entscheidung fällt unabhängig von der Corona-Krise.
Die Stadt hat seit 018 mit dem Waldbetretungsverbot
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