"Grünpfeile" in Heidelberg

An 15 Kreuzungen dürfen Radfahrer nun legal bei Rot abbiegen (plus Karte)

Die neuen Verkehrszeichen sollen das Radfahren in der Stadt noch attraktiver machen. Das Konzept ähnelt dem "Grünen Pfeil"-Schild, das Autofahrer bereits kennen.

12.01.2023 UPDATE: 15.03.2023 15:49 Uhr 3 Minuten, 26 Sekunden
Bärbel Sauer, Leiterin des Amtes für Mobilität, und Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain testen den „Grünpfeil“ an der Ecke Dantestraße / Rohrbacher Straße. Foto: Rothe

Heidelberg. (RNZ) An 18 Stellen geht der Radverkehr in Heidelberg jetzt schneller voran: Dort können Radfahrer dank Grünpfeil-Schildern auch bei roter Ampel abbiegen. "Mit dem neuen Verkehrszeichen möchten wir das Radfahren in Heidelberg noch attraktiver gestalten", sagte Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne).

Zusammen mit Bärbel Sauer, Leiterin des Amtes für Mobilität, überzeugte er sich am Freitag an der Kreuzung zwischen Dantestraße und Rohrbacher Straße von der Wirkung der "Grünpfeile".

Für Radfahrer gelten hierbei dieselben Regeln wie beim klassischen "grünen Pfeil" für den Autoverkehr: Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden, und es ist vor allem auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.

Die Schilder befinden sich an 18 Stellen im Stadtgebiet und verteilen sich auf 15 Einmündungen und Kreuzungen in sechs Stadtteilen:

In Bergheim an den Ecken

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  • Alte Eppelheimer Straße (West) / Mittermaierstraße
  • Alte Eppelheimer Straße (Ost) / Mittermaierstraße 
  • Dantestraße / Rohrbacher Straße.

In der Südstadt an den Ecken

  • Feuerbachstraße / Römerstraße
  • Rheinstraße (Ost) / Römerstraße
  • Rheinstraße (West) / Römerstraße
  • Rheinstraße / Rohrbacher Straße
  • Saarstraße / Rohrbacher Straße

In der Weststadt an den Ecken

  • Czernyring / Hebelstraße
  • Philipp-Reis-Straße / Hebelstraße
  • Rohrbacher Straße / Steigerweg
  • Kaiserstraße / Ringstraße
  • Rudolf-Diesel-Straße / Speyerer Straße

In Handschuhsheim an den Abzweigungen

  • Dossenheimer Landstraße (B 3) / Angelweg
  • Hans-Thoma-Platz / Dossenheimer Landstraße

In Neuenheim an den Ecken

  • Mönchhofstraße / Brückenstraße
  • Brückenkopfstraße (West) / Brückenstraße

In der Altstadt an der Ecke

  • Friedrich-Ebert-Anlage / Klingentorstraße

Sollten sich die "Grünpfeile" bewähren, werden sie laut Stadt gegebenenfalls an weiteren Einmündungen in Heidelberg angebracht, sofern dort die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hintergrund und Regeln

An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung. Mit dem Inkrafttreten einer Reihe von fahrradfreundlichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung ist seit April 2020 der Einsatz eines Grünpfeils nur für Radfahrende möglich.

Ein Grünpfeil darf unter anderem nicht angebracht werden, wenn Bahnschienen gequert werden müssen, dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird oder es sich bei der Kreuzung beziehungsweise Einmündung um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Auch die Lage von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung beziehungsweise Einmündung wird bei der Entscheidung berücksichtigt.

Update: Mittwoch, 15. März 2023, 15.40 Uhr


Beim "Grünpfeil" dürfen Radler bald bei Rot abbiegen

Von Holger Buchwald

Radler, die von der Mönchhofstraße in Neuenheim nach rechts in die Brückenstraße abbiegen, landen auf dem Radweg. Da sie die Kreuzung zudem gut einsehen können, soll hier ein „Grünpfeil für den Radverkehr“ kommen (l.). So sieht der neue Grünpfeil aus. Fotos: Philipp Rothe/dpa

Heidelberg. Rote Ampeln scheinen schon heute für einige Radler nicht zu existieren, was regelmäßig zu Konflikten im täglichen Straßenverkehr führt. Nun soll aber an 15 ausgewählten Kreuzungen im Stadtgebiet das Rechtsabbiegen auch bei Rotlicht ganz offiziell erlaubt werden. Möglich macht dies der "Grünpfeil für den Radverkehr" – ein Verkehrsschild, das seit Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung im April 2020 rechtlich zulässig ist.

45 Stellen in Heidelberg, an denen der neue Grünpfeil zum Einsatz kommen könnte, hatten die "Arbeitsgemeinschaft Rad" und Mitglieder des Radentscheids vorgeschlagen. Das Amt für Mobilität hat diese Standorte eingehend geprüft, einige verworfen und möchte nun erst einmal an 15 Einmündungen Erfahrungen mit dem Verkehrszeichen sammeln – unter anderem an der Kreuzung Alte Eppelheimer Straße und Mittermaierstraße (Bergheim), Mönchhof- und Brückenstraße (Neuenheim) sowie Rohrbacher Straße und Steigerweg (Weststadt). 5000 Euro werde die Beschilderung kosten.

Die Mittel könnten aus dem laufenden Haushalt entnommen werden, heißt es in der Informationsvorlage, die am Mittwoch, 18. Januar, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vorgestellt wird.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die seit November 2021 gilt, darf der "Grünpfeil für den Radverkehr" nur eingesetzt werden, wenn der rechtsabbiegende Radler den Fußgänger- und Autoverkehr ausreichend einsehen kann. Das Verkehrszeichen darf unter anderem dann nicht angeordnet werden, wenn der geradeaus fahrende Radverkehr den Anteil der Rechtsabbieger erheblich übersteigt und ein enger Straßenquerschnitt keine sicheren Überholmanöver zulässt.

Dies ist zum Beispiel an der Kreuzung von Sofienstraße und Neckarstaden in der Altstadt der Fall: Vom Bismarckplatz kommend, radeln viel mehr Radler geradeaus weiter in Richtung Theodor-Heuss-Brücke. Fahrradfahrer, die nach rechts abbiegen wollen, würden daher häufig auf den auch durch Schüler des Kurfürst-Friedrich-Gymnasiums stark frequentierten Gehweg ausweichen. Aus diesem Grund lehnen Polizei und Amt für Mobilität einen Grünpfeil an dieser Stelle ab.

Aber auch an den Stellen, an denen das neue Verkehrszeichen kommt, heißt das nicht, dass die Radler einfach so freie Fahrt haben. "Das Zeichen setzt voraus, dass Radfahrende zunächst bei Rot anhalten müssen und nach der Prüfung der Verkehrslage erst abbiegen dürfen, wenn keine Gefahren für andere erkennbar sind", heißt es dazu in der Informationsvorlage.

Die Polizei hatte zudem an einigen Kreuzungen Einwände gegen den Grünpfeil. Der Knoten Mittermaierstraße und Bergheimer Straße im Stadtteil Bergheim sei zum Beispiel schon seit Jahren als Stelle bekannt, an der sich Unfälle häuften. Das Radverkehrs- und Fußgängeraufkommen dort sei einfach zu hoch.

Noch im ersten Quartal will das Amt für Mobilität die Grünpfeile an den 15 Standorten anordnen und aufstellen lassen. In der Vorlage heißt es dazu: "Mit den ausgewählten Standorten möchte die Verwaltung zunächst erste Erfahrungen sammeln, um dann zu entscheiden, ob an weiteren Kreuzungen der Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr denkbar ist."

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