Plus Wohnungsübergabe

Wie Sie beim Auszug Ärger vermeiden

Wer irgendwann aus seiner Mietwohnung auszieht, muss sie im Originalzustand zurückgegeben  - Gebrauchsspuren sind okay.

16.10.2024 UPDATE: 16.10.2024 10:50 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Umbauten und Veränderungen in Mietwohnungen sind erlaubt, wenn der Vermieter zustimmt, müssen aber beim Auszug oft rückgängig gemacht werden. Foto: dpa

Berlin (dpa) - Wer eine Wohnung mietet, hat grundsätzlich weniger baulichen Gestaltungsspielraum als Eigentümerinnen und Eigentümer. Stimmt der Vermieter aber zu, können zum Beispiel neue Wände eingezogen, bestehende abgerissen oder ein neuer Fußbodenbelag verlegt werden - auf eigene Kosten. Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2024) rät aber besonders in solchen Fällen dazu, den

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