Wie Sie beim Auszug Ärger vermeiden
Wer irgendwann aus seiner Mietwohnung auszieht, muss sie im Originalzustand zurückgegeben - Gebrauchsspuren sind okay.
Berlin (dpa) - Wer eine Wohnung mietet, hat grundsätzlich weniger baulichen Gestaltungsspielraum als Eigentümerinnen und Eigentümer. Stimmt der Vermieter aber zu, können zum Beispiel neue Wände eingezogen, bestehende abgerissen oder ein neuer Fußbodenbelag verlegt werden - auf eigene Kosten. Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2024) rät aber besonders in solchen Fällen dazu, den
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