Plus Wohnungsmängel?

So klappt die Mietminderung

Wer seine Mietwohnung aufgrund von Mängeln nicht nutzen kann wie vorgesehen, kann unter Umständen die Miete kürzen. Was simpel klingt, ist in der Praxis aber nicht immer ganz trivial.

17.02.2025 UPDATE: 17.02.2025 08:14 Uhr 3 Minuten, 19 Sekunden
Ein Gerüst versperrt Ihnen die Sicht aus Ihrer Wohnung? Dann kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Von Katja Fischer

Berlin. (dpa-tmn) Der Aufzug ist defekt, die Heizung fällt bei Minusgraden aus, die Fenster sind undicht - ist die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß zu nutzen, dürfen Mieter die Miete mindern. Von diesem Recht sollten sie durchaus Gebrauch machen. Dabei sind aber wichtige Regeln zu beachten, um nicht am Ende eine fristlose Kündigung vom Vermieter zu riskieren. Hier

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