So klappt die Mietminderung
Wer seine Mietwohnung aufgrund von Mängeln nicht nutzen kann wie vorgesehen, kann unter Umständen die Miete kürzen. Was simpel klingt, ist in der Praxis aber nicht immer ganz trivial.

Von Katja Fischer
Berlin. (dpa-tmn) Der Aufzug ist defekt, die Heizung fällt bei Minusgraden aus, die Fenster sind undicht - ist die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß zu nutzen, dürfen Mieter die Miete mindern. Von diesem Recht sollten sie durchaus Gebrauch machen. Dabei sind aber wichtige Regeln zu beachten, um nicht am Ende eine fristlose Kündigung vom Vermieter zu riskieren. Hier
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