Einspruch gegen Bußgeld erfolgreich
Wird ein Verfahren eingestellt, muss die Staatskasse auch die Anwaltskosten übernehmen – in der Regel zumindest. Ausnahmefälle müssen gut begründet sein.

Maulbronn (dpa/tmn) – Wer gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch erhebt, kann in der Regel davon ausgehen: Wird das Verfahren eingestellt, werden die Auslagen von der Staatskasse übernommen. Auch die Kosten für die Verteidigung gehören dazu.
Ausnahmen davon sind zwar möglich, müssen aber eingehend begründet werden. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn, auf den
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