Plus Wer zahlt die Auslagen?

Einspruch gegen Bußgeld erfolgreich

Wird ein Verfahren eingestellt, muss die Staatskasse auch die Anwaltskosten übernehmen – in der Regel zumindest. Ausnahmefälle müssen gut begründet sein.

24.06.2024 UPDATE: 24.06.2024 08:25 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Verfahren eingestellt - aber notwendige Auslagen will die Staatskasse nicht übernehmen? Das sorgte für einen Gerichtsstreit. Foto: Volker Hartmann/dpa​

Maulbronn (dpa/tmn) – Wer gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch erhebt, kann in der Regel davon ausgehen: Wird das Verfahren eingestellt, werden die Auslagen von der Staatskasse übernommen. Auch die Kosten für die Verteidigung gehören dazu. 

Ausnahmen davon sind zwar möglich, müssen aber eingehend begründet werden. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn, auf den

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