Überhängende Früchte am Zaun
Trägt der Baum des Nachbarn reife Früchte an Ästen, die auf das eigene Grundstück reichen? Die zu pflücken ist verlockend. Doch ohne Absprache sollte man das nicht tun.
Berlin. (dpa) Wem stehen eigentlich Äpfel, Pflaumen oder Nüsse zu, die vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten ragen? Die wenig erfreuliche Nachricht: Ihnen nicht. Denn die über die Gartenzaungrenze hängenden Früchte dürfen nicht einfach gepflückt werden, sagt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Anders sieht es aus, wenn die Früchte des Nachbarbaums auf das
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