Plus Welche Regeln gelten?

Überhängende Früchte am Zaun

Trägt der Baum des Nachbarn reife Früchte an Ästen, die auf das eigene Grundstück reichen? Die zu pflücken ist verlockend. Doch ohne Absprache sollte man das nicht tun.

04.10.2024 UPDATE: 05.10.2024 06:00 Uhr 49 Sekunden
Reicht Nachbars Apfelbaum bis auf Ihr Grundstück? Dann dürfen Sie die Früchte trotzdem nicht einfach ernten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa​

Berlin. (dpa) Wem stehen eigentlich Äpfel, Pflaumen oder Nüsse zu, die vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten ragen? Die wenig erfreuliche Nachricht: Ihnen nicht. Denn die über die Gartenzaungrenze hängenden Früchte dürfen nicht einfach gepflückt werden, sagt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

Anders sieht es aus, wenn die Früchte des Nachbarbaums auf das

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