Plus Wann die Versicherung zahlt

Wespennest entfernen

Rund um das eigene Haus oder die Wohnung können Wespen lästig sein. Wer einen triftigen Grund hat, kann das Nest womöglich entfernen lassen - mitunter kommt dann sogar eine Versicherung dafür auf.

30.08.2024 UPDATE: 30.08.2024 10:07 Uhr 44 Sekunden
Für den Fall von wiederkehrenden Wespennestern lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls um eine passende Klausel zu erweitern. Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn​

Bonn (dpa/tmn) - Ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten kann für Bewohner lästig sein. Weil die Tiere unter Naturschutz stehen, dürfen Betroffene das Nest aber keineswegs eigenmächtig und ohne Genehmigung entfernen oder umsiedeln. 

Profis können das etwa dann tun, wenn Kinder oder allergische Personen gefährdet sind oder sich das Nest direkt am Wohnungseingang befindet.

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