Plus Von Nachtarbeit bis Überstunden

Sind Lohnzuschläge Pflicht?

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

05.11.2024 UPDATE: 05.11.2024 09:43 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Für Nachtarbeit bekommen Beschäftigte einen angemessenen Ausgleich, sei es in Freizeit oder mit einem Lohnzuschlag. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn​

Saarbrücken. (dpa) Ob Überstunden, Nachtdienste oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen: In Tarifverträgen sind dafür oftmals Zuschläge zum regulären Lohn vorgesehen. Aber haben auch Beschäftigte, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, Ansprüche? Drei Fälle im Überblick.

1. Arbeit an Sonn- und Feiertagen 

Wer an Sonn- oder Feiertagen Dienst hat,

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