Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.
Für Nachtarbeit bekommen Beschäftigte einen angemessenen Ausgleich, sei
es in Freizeit oder mit einem Lohnzuschlag. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn
Saarbrücken. (dpa) Ob Überstunden, Nachtdienste oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen: In Tarifverträgen sind dafür oftmals Zuschläge zum regulären Lohn vorgesehen. Aber haben auch