Plus Versicherer muss zahlen

Unfallauto länger in der Reparatur

Ein Auto ist nach einem Unfall in der Werkstatt, der Besitzer muss auf den täglichen Komfort verzichten. Hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung und wie lange? Ein Urteil stellt klar.

30.08.2024 UPDATE: 30.08.2024 10:07 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Das Oberlandesgericht in Oldenburg entschied zugunsten des Autofahrers. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn​

Oldenburg (dpa/tmn) - Ist ein Fahrzeug nach einem Unfall kaputt, steht dem Besitzer unter Umständen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung deckt die Zeit ab, in der das Fahrzeug sich in Reparatur befindet und nicht genutzt werden kann. Alternativ kann der Versicherer die Kosten für einen Mietwagen übernehmen.

In einem Urteil, auf das der ADAC

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