Unfallauto länger in der Reparatur
Ein Auto ist nach einem Unfall in der Werkstatt, der Besitzer muss auf den täglichen Komfort verzichten. Hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung und wie lange? Ein Urteil stellt klar.

Oldenburg (dpa/tmn) - Ist ein Fahrzeug nach einem Unfall kaputt, steht dem Besitzer unter Umständen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung deckt die Zeit ab, in der das Fahrzeug sich in Reparatur befindet und nicht genutzt werden kann. Alternativ kann der Versicherer die Kosten für einen Mietwagen übernehmen.
In einem Urteil, auf das der ADAC
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