Gilt auch auf dem Fahrradstreifen ein Rechtsfahrverbot?
Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen halten. Doch was, wenn ein Radfahrer wohl noch rechts vorbei gepasst hätte - und dennoch in das Fahrzeug kracht? So ein Fall landete im Norden vor Gericht.

Lübeck. (dpa-tmn) Obwohl der Schutzstreifen in der Regel für sie allein gedacht ist, müssen Radler dort das Rechtsfahrgebot beachten. Wer sich nicht daran hält, kann nach Unfällen mit anderen mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lübeck, auf das der ADAC aufmerksam macht.
Kollision im Kreisverkehr
Im besagten Fall ging es um einen Radler, der mit