Beachtet Ihre Firma die neuen Pfändungsfreigrenzen?
Schuldnerinnen und Schuldner sollten prüfen, ob die Änderungen automatisch berücksichtigt werden. Sonst sind sie womöglich im Nachteil.

Düsseldorf (dpa) - Wer seine Schulden nicht mehr begleichen kann, dem können unter Umständen Teile des Lohns oder Vermögens gepfändet werden. Um betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu sichern, gelten allerdings Pfändungsfreigrenzen.
Einkommen, die unter diese Grenze fallen, sind vor dem Zugriff geschützt: Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Finanzinstitute dürfen diese
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