Plus Urteil

Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig

Eine Überwachungskamera auf dem eigenen Grundstück ist in Ordnung. Was aber, wenn die Kamera schwenkbar ist und auch das Nachbargrundstück filmen könnte? Eindeutig nein, urteilt ein Gericht.

18.06.2024 UPDATE: 18.06.2024 10:01 Uhr 39 Sekunden
Ob sie vor Einbrüchen schützt? Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Gelnhausen (dpa/tmn) - Wenn schon nur die Möglichkeit besteht, dass eine Überwachungskamera auch auf das Nachbargrundstück gerichtet werden kann, darf sie nicht installiert werden. So entschied das Amtsgericht Gelnhausen (Az.: 52 C 76/24).

Im konkreten Fall hatte sich ein Nachbar gegen eine Kamera gewehrt, die am Haus nebenan unter einem Balkon befestigt worden war. Zwar waren sich die

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