Plus Unterhalt absetzen

Welche Belege das Finanzamt sehen will

Leisten Sie Unterhalt an Familienangehörige oder den Ex-Partner? Dann können Sie davon steuerlich profitieren. Die entsprechenden Belege dafür sollten immer griffbereit sein.

04.07.2024 UPDATE: 04.07.2024 08:22 Uhr 42 Sekunden
Besser per Überweisung: Wer Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen möchte, sollte den Geldfluss nachweisen können. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Berlin/Alpirsbach. (dpa) Wer Unterhalt an enge Familienangehörige oder den Ex-Partner leistet, kann die Zahlungen von der Steuer absetzen. Seit es die Belegvorhaltepflicht gibt, müssen Unterhaltsleistende der Steuererklärung dafür auch keine Belege mehr beifügen. Fragt das Finanzamt allerdings nach, sollten die Nachweise zur Hand sein.

"Unterhaltszahlungen sollten daher immer überwiesen

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