Welche Belege das Finanzamt sehen will
Leisten Sie Unterhalt an Familienangehörige oder den Ex-Partner? Dann können Sie davon steuerlich profitieren. Die entsprechenden Belege dafür sollten immer griffbereit sein.

Berlin/Alpirsbach. (dpa) Wer Unterhalt an enge Familienangehörige oder den Ex-Partner leistet, kann die Zahlungen von der Steuer absetzen. Seit es die Belegvorhaltepflicht gibt, müssen Unterhaltsleistende der Steuererklärung dafür auch keine Belege mehr beifügen. Fragt das Finanzamt allerdings nach, sollten die Nachweise zur Hand sein.
"Unterhaltszahlungen sollten daher immer überwiesen
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