Plus Umgangsrecht

Fast Volljährige entscheiden selbst

Trotz Trennung den Kontakt zum eigenen Kind aufrechterhalten? Nicht immer leicht - insbesondere, wenn dieses keinen Kontakt wünscht. Am Ende bleibt Eltern oft nur eines übrig: es zu tolerieren.

25.02.2025 UPDATE: 25.02.2025 12:13 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Lebt der schon fast volljährige Nachwuchs nur bei einem Elternteil, kann er nicht gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, auch Umgang mit dem anderen Elternteil zu haben. Foto: Fabian Sommer/dpa-tmn​

Braunschweig/Berlin. (dpa-tmn) Lebt ein fast volljähriges Kind nur bei einem Elternteil, kann es nicht gegen seinen Willen zum Umgang mit dem anderen Elternteil gezwungen werden. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 1 UF 73/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem Fall lebte eine 17-Jährige seit der

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