Plus Steuerrecht

So bleiben Einkünfte aus dem Ehrenamt steuerfrei

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gibt es Nebentätigkeiten, die steuerfrei vergütet werden können. Dazu müssen sie aber unter anderem eine gewisse Gemeinnützigkeit erfüllen.

05.03.2025 UPDATE: 05.03.2025 08:12 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Übernehmen Sie als Ausbilder Verantwortung in der Freiwilligen Feuerwehr? Dann belohnt der Fiskus Ihr Engagement unter Umständen mit Steuerentlastungen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Bringen Sie sich neben Ihrem Hauptjob ehrenamtlich ein? Oder sind Sie nebenbei als Fußballtrainer, Chorleiter oder Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr tätig? Dann müssen Sie unter Umständen keine Steuern auf dafür erhaltene Aufwandspauschalen abführen. Die Stichworte lauten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

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